Der Bundesrat hat am 18. März den Weg für eine bessere Betreuung von Behinderten, schwer Kranken und alten Menschen freigemacht. Mit der Reform des Betreuungsrechts soll sowohl die Qualität der Betreuung von Geschäftsunfähigen verbessert als auch die Justizhaushalte der Länder entlastet werden. Die Abgabe von Vorsorgevoll- machten soll danach erleichtert werden. Darin können die Bürger selbst einen Vertreter benennen, der sich im Falle von Krankheit oder Alter um ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern soll. Die Vollmachten können künftig in einem Register hinterlegt werden. Betreuungsvereine dürfen künftig dabei Rat erteilen.
Weiterer Kernpunkt ist eine Änderung der Vergütung für die Betreuer, die vom Gericht für die Geschäftsunfähigen bestellt werden können. Es soll eine Pauschalvergütung eingeführt werden, um die rasant gestiegenen Kosten einzudämmen. Bisher war die Stundensatzhöhe gesetzlich vorgegeben, allerdings konnten die Betreuer die nachgewiesene Betreuungszeit in Rechnung stellen. Der Stundensatz soll in Zukunft pauschaliert werden.