Bildung und Forschung. Das Bundesforschungsministerium wird die strittigen Vorhaben zur gentechnologischen Sicherheitsforschung, die durch das Bundesverbraucherschutzministerium (BMVEL) zurückgezogen wurden, im eigenen Kompetenzbereich weiter verfolgen. Dies kündigte ein Ministeriumsvertreter am 16. März im Ausschuss für Bildung und Forschung an. Hintergrund der Unstimmigkeit zwischen den Ministerien sind vier bereits bewilligte Anträge, die sich mit Forschung an transgenen Pflanzen befassen mit dem Ziel, Methoden zu untersuchen, mit denen bei der Herstellung gentechnisch veränderter Pflanzen die so genannten Markergene eliminiert werden könnten. Diese Gene stehen unter Verdacht, Antibiotika-Resistenzen auch auf Menschen übertragen zu können und werden deswegen von Gentechnik-Gegnern als ein Argument gegen die neue Technologie ins Feld geführt.
Das Verbraucherministerium zog die bewilligten Projekte, die aus Mitteln des Forschungsministeriums finanziert werden, aber von Forschern der Ressortforschungseinrichtungen des Verbraucherschutzministeriums beantragt wurden, mit der Begründung zurück, es handele sich dabei um Produktentwicklung. Dies sei nicht die Aufgabe der Ressortforschung. Es sei nicht zulässig, wenn Forscher, die beim Bund angestellt sind, marktfähige Produkte entwickelten, die sie dann später im Zulassungsverfahren auf Risiken untersuchen und begutachten müssten.
Das BMBF teile diese Einschätzung nicht, sagte der Ministeriumsvertreter. Es gebe zwischen den Ressorts unterschiedliche Beurteilungen der Förderwürdigkeit der Vorhaben, auch wenn es generell unumstritten sei, dass Sicherheitsforschung notwendig und auch mit öffentlichen Mitteln zu fördern sei. Das Verbraucherschutzministerium habe allerdings das Recht, die Forschung seiner Einrichtungen an den eigenen Zielvorgaben auszurichten. Es sei aber "nicht vernünftig", dass solche Fragen erst am Ende des Verfahrens geklärt werden.
Die Sozialdemokraten und die Oppositionsfraktionen unterstützten ausdrücklich die Entscheidung des Forschungsministeriums, die Projekte auf anderer Basis fortzuführen. Allerdings kritisierte die SPD die Dis-kussion als "aufgeblasen". Es sei klar in der Kompetenz der jeweiligen Häuser, über die Forschungsvorhaben zu entscheiden. Die Grünen stellten sich hinter die Verbraucherministerin. Sie habe richtig gehandelt. Die Einzelfälle würden "aus durchsichtigen Gründen" aufgebauscht. In diesen Fällen handele es sich eindeutig um Produktentwicklung. Hier kollidiere die Freiheit der Forschung mit der Unabhängigkeit von der Wirtschaft, die auch bei der Grundlagenforschung ihre Interessen verfolge.
Die Opposition kritisierte das Vorgehen des BMVEL als nicht akzeptabel. Es richte sich gegen die Freiheit der Forschung hierzulande. Es könne nicht sein, dass eine genehmigte Förderung später persönlich von einer Ministerin gestoppt werde, so die Union. Ähnlich die FDP, die in dieser Frage einen Dissens zwischen den Regierungsfraktionen ausmachte. "Ressortforschung kann nicht vom jeweiligen Befinden der Minister abhängen", so die Liberalen. Die Behauptungen des Ministeriums seien "ebenso originell wie durchsichtig" - so die CDU/CSU-Fraktion weiter -, da es sich bei den Projekten um Grundlagenforschung handele. Wenn Deutschland mit Spitzenforschern in internationalen Entscheidungsgremien vertreten sein wolle, müsse hierzulande entsprechende Forschung betrieben werden.