Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem OCCAR-Geheimschutzübereinkommen vom September 2004 ( 15/4979) vorgelegt. Das OCCAR-Übereinkommen (Organisation Conjointe de Coopération en Matière d'Armement) war 1998 von Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien mit dem Ziel abgeschlossen worden, bei der Rüstungsproduktion und -beschaffung zusammenzuarbeiten. 2003 sei Belgien der OCCAR beigetreten, Spanien und die Türkei hätten ihr Beitrittsinteresse bekundet, heißt es. Damit sei eine zwischenstaatliche Organisation geschaffen worden, um Rüstungsprogramme zu koordinieren und zu beaufsichtigen und gemeinsame zukunftsorientierte Tätigkeiten zu fördern.
Ziel sei es, die Effizienz des Managements bei Kooperationsvorhaben im Hinblick auf Kosten, Zeitplanung und Leistungen zu erhöhen und einen einheitlichen Markt herauszubilden. Der Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen innerhalb der OCCAR setze voraus, heißt es weiter, dass dies auf der Basis gemeinsamer Grundsätze und Mindestmaßstäbe geschieht. Jeder Mitgliedstaat müsse darauf vertrauen können, dass seine Geheimnisse, welche die Kooperationsprogramme betreffen, auch innerhalb der Organisation geschützt werden. Daraus ergebe sich die Pflicht der Mitgliedstaaten, alle Staatsangehörigen, die Zugang zu Verschlusssachen ab dem Geheimhaltungsgrad "VS-Vertraulich" haben, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der Gesetzentwurf dient dazu, die Vereinbarungen des Geheimschutzübereinkommens in Deutschland zu ratifizieren.
Der Bundestag hat die Vorlage am 17. März im Plenum beraten und anschließend an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.