Wirtschaft und Arbeit. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Stand der Beratungen über eine Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union (Rats-Dok. Nr. 6174/04, 5161/05) haben die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion am 16. März im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit vermisst.
Die Bundesregierung hatte in einer Unterrichtung mitgeteilt, dass die Dienstleistungsrichtlinie einer der Eckpfeiler der Lissabon-Agenda sei, mit der Hemmnisse für die Dienstleistungswirtschaft im Binnenmarkt der Europäischen Union beseitigt werden sollen. Von der Richtlinie würden erhebliche Wachstumschancen erwartet, ihre Ziele müssten aber die Schutzbelange der Mitgliedstaaten wahren. Daher gebe es Änderungs- und Überarbeitungsbedarf, so die Regierung.
Einer der Knackpunkte ist das so genannte Herkunftslandprinzip, wonach bei grenzübergreifenden Dienstleistungen das Recht des Herkunftslandes des Dienstleisters anwendbar sein soll.
Die Union wollte von der Regierung wissen, ob die Richtlinie dazu führen kann, dass in Deutschland in großem Umfang Arbeitnehmer durch Billiglohnarbeiter aus anderen Ländern ersetzt werden. Das Parlament müsse sich rechtzeitig einbringen, sonst sei man an der Entscheidungsfindung nicht beteiligt. Auf Antrag der Unionsfraktion beschloss der Ausschuss, dass die Bundesregierung zur nächsten Sitzung einen schriftlichen Bericht vorlegen und vorab die Berichterstatter der Fraktionen über ihre Haltung zur Dienstleistungsrichtlinie informiert.
Die Sozialdemokraten sprachen von einem "offenen Diskussionsprozess". Es handele sich bei dem Brüsseler Regelwerk um die "komplexeste und widersprüchlichste Richtlinie", die je aus Brüssel gekommen sei. Sie greife in die nationale Souveränität ein. Man wolle sich aber nicht dem Wettbewerb verweigern, so die SPD, wo er fair sei und wo es vergleichbare Wettbewerbsbedingungen gebe. Das Bundeswirtschaftsministerium habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Wirkungen auf die einzelnen Branchen unter die Lupe nehmen soll. Sozialdumping müsse allerdings verhindert werden.