Recht. Zwei Anträge ( 15/4136, 15/2159) der CDU/CSU-Fraktion zum so genannten genetischen Fingerabdruck sind im Bundestag am 18. März mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt worden. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 15/5130) vorgelegt.
Die Union hatte zum einen unter anderem verlangt, dass die Ermittlung und Speicherung genetischer Daten (Desoxyribonukleinsäure-Analyse) wie bereits beim herkömmlichen Fingerabdruck als normaler Bestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung erfolgen sollte. Zum anderen hatte sich die Fraktion dafür ausgesprochen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei anonymen Tatspuren die DNA-Analyse selber anordnen können, ohne erst eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen. Die CDU/CSU bezeichnete beide Initiativen als notwendiges Mittel zur Strafverfolgung und warb um Zustimmung.
Bündnis 90/Die Grünen wiesen hingegen darauf hin, dass bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der "genetische Fingerabdruck" mittlerweile zulässig sei. Auch der Richtervorbehalt bei anonymen Spuren sei durchaus diskussionswürdig. Die SPD unterstrich in diesem Zusammenhang, nur ein geordnetes Gesetz, das sämtliche Aspekte enthalte, könne für die Strafverfolgung zweckmäßig sein. Es mache hingegen keinen Sinn, in das Gesetz etwas hineinzuschreiben, "was in ein paar Wochen längst schon wieder überholt ist".
Die Sozialdemokraten machten ebenfalls darauf aufmerksam, dass die FDP in den Ländern, in denen sie an der Regierung beteiligt sei, die "Notbremse" gezogen habe und nun über den Bundesrat an einer gemeinsamen Lösung arbeite.
Die Liberalen machten deutlich, die Materie verdiene eine "sorgfältige Abwägung von Chancen und Gefahren". Durch den genetischen Fingerabdruck könnten Täter belastet oder auch - was manchmal in der Diskussion vergessen würde - entlastet werden. Es gelte in diesem Zusammenhang auch, gewisse Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten.