Inneres. Der Bundestag hat am 17. März die von der Regierung vorgelegte Reform des Reisekostenrechts ( 15/4919) mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnisgrünen bei Enthaltung der FDP verabschiedet. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 15/5127). Die verwaltungstechnische Abwicklung von Dienstreisen soll erleichtert und beschleunigt werden und auch elektronisch erfolgen können. Verringert werden Bearbeitungsaufwand und Regelungsdichte durch 17 statt bisher 27 Paragrafen und den Wegfall von zwei Rechtsverordnungen. Die Neufassung in 16 Artikeln erfordert Folgeänderungen bei weiteren Stammgesetzen und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt wurden beim Gesetz Erfahrungen aus dem Abschlussbericht der in den Haushaltsgesetzen von 1999 und 2000 beschlossenen Experimentierklausel sowie die Erfordernis des Travel-Management-Systems. Mit der Neuregelung sollen auch Anreize zur Wahl umweltverträglicher Verkehrsmittel und einem umweltgerechten Verhalten der Dienstreisenden gegeben werden. So sind bei der Erstattung Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen und es gibt besoldungs- und personenunabhängige Abfindungen sowie eine Abgrenzung persönlicher Belange.