Recht. Der Gesetzentwurf der Regierung zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils über die akustische Wohnraumüberwachung ( 15/4533) ist unter Experten umstritten. Dies zeigte die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 16. März. Der Entwurf will dabei das Strafverfolgungsinstrument erhalten, aber den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" gemäß dem Urteil schützen. So ist die unverzügliche Unterbrechung der Aufzeichnung vorgesehen, wenn absolut geschützte Bereiche gefährdet sein könnten.
Der Direktor des Landeskriminalamtes Brandenburg, Dieter Büddefeld, sieht den Grundrechtsschutz in allen Punkten umgesetzt - aber eine verbesserte Ermittlungspraxis zur erfolgreichen Bekämpfung organisierter Kriminalität werde nicht erreicht. Auch Reinhard Chedar, leitender Kriminaldirektor des Landeskriminalamtes Hamburg, lehnt den Entwurf ab. In vielen sinnvollen Fällen wäre dann die Überwachung nicht mehr möglich. Zudem führe ein gebotener Überwachungsabbruch zu Aufzeichnungslücken, die vor Gericht zu Manipulationsvorwürfen führen könnten. Rolf Hannich, Bundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sieht dagegen umfassende Änderungen an dem Entwurf als "nicht angezeigt" an. Die Vorgaben seien materiell und verfahrensrechtlich zutreffend umgesetzt. Schwierigkeiten in der Praxis seien zu ändern.
Kriminaldirektor Joachim Kessler vom Bundeskriminalamt Meckenheim sagte, die neuen gesetzlichen Vorgaben seien von der Polizei "nicht leistbar". Anwalt Christian Kirchberg aus Karlsruhe erinnerte, der "große Lauschangriff" habe der Abwehr des Terrorismus dienen sollen, sei aber nur zweimal angefordert worden. Er sei eher überflüssig. Hannes Meyer-Wieck vom Max-Planck-Institut in Freiburg sagte, die Überwachung habe nur selten organisierter Kriminalität gegolten, sei aber häufig erfolgreich gewesen.