Änderung der Wahlkreiseinteilung
Die Wahlkreiskommission schlägt eine neue Einteilung von
Wahlkreisen in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt vor. Eine
veränderte Bevölkerungsdichte mache dies notwendig,
heißt es in dem Bericht der Kommission (
16/6286).
Auswirkungen für die Bundesländer
Entsprechend der zur Verfügung stehenden Zahlen zum Stand
der deutschen Bevölkerung am 31. Dezember 2006 soll
Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis verlieren, während
Baden-Württemberg einen weiteren erhalten soll. Als Folge des
Berichtes der Wahlkreiskommission vom 29. November 2006 hatte schon
das Land Niedersachsen einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten.
Sachsen hingegen hatte einen Wahlkreis verloren.
Wahlkreiseinteilung steht im Verhältnis zur Einwohnerzahl
Laut Bundeswahlgesetz muss die Zahl der Wahlkreise in den
einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie
möglich entsprechen. Damit soll sichergestellt sein, dass der
Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit gewahrt bleibt und
möglichst keine Überhangmandate
aufgrund ungleicher Verteilung der Wahlkreise auf die Länder
entstehen. So hat Nordhein-Westfalen als einwohnerstärkstes
Land 63, Bremen als einwohnerschwächstes nur drei
Wahlkreise.
Wahlkreiskommission
Laut Bundeswahlgesetz ernennt der Bundespräsident eine ständige Wahlkreiskomission. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern.