hib-Meldung
148/2005
Datum: 01.06.2005
heute im Bundestag - 01.06.2005
Körperschaftsteuersatz von 25 auf 19 Prozent senken
15/5554) heißt, würden damit
Erträge wieder stärker der deutschen Besteuerung
unterworfen, weil sich eine Gewinnverschiebung ins Ausland nicht
mehr lohnen würde. Darüber hinaus plant sie, den Faktor
bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von
1,8 auf 2,0 anzuheben. Damit würde die Gewerbesteuerbelastung
bei Personenunternehmen bis zu einem Hebesatz von 379 Prozent
neutralisiert. Dies würde die steuerlichen Rahmenbedingungen
für den Mittelstand verbessern, heißt es in dem
Gesetzentwurf. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Verlustabzug
auf 50 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte bei einem
Sockelbetrag von 1 Million Euro zu begrenzen. Dies diene dazu, so
die Regierung, die Steuereinnahmen zu "verstetigen". Fonds, die in
erster Linie darauf abzielen, ihren Anlegern Verluste als
Steuersparmodell zuzuweisen, soll eine
Verlustabzugsbeschränkung auferlegt werden. Damit will die
Regierung einen Anreiz zu mehr Rentabilität setzen und die
"Vergeudung volkswirtschaftlicher Ressourcen" beenden. Dies sei
zudem ein Beitrag, um die erheblichen Tarifentlastungen zu
finanzieren, die sowohl im Interesse des Haushalts als auch unter
dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit unverzichtbar seien. Die
Abzugsbeschränkung würde verhindern, dass
Großunternehmen Verlustvorträge dazu nutzen, um
über Jahre hinweg keine Körperschaftsteuer mehr zu
zahlen, obwohl sie Infrastruktur und andere öffentliche
Leistungen ständig in Anspruch nehmen, heißt es in dem
Entwurf. Schließlich beabsichtigt die Bundesregierung, die
aus dem Verkauf von betrieblichen Grundstücken und
Gebäuden im Zuge der Aufdeckung von stillen Reserven
resultierenden Gewinne nur zur Hälfte zu besteuern. Für
einen begrenzten Zeitraum von drei Jahren werde damit ein Anreiz
geschaffen, nicht betriebsnotwendige Immobilien zu verkaufen, um
bisher nicht frei verfügbares Eigenkapital für
wirtschaftliche Aktivitäten zu mobilisieren. Die finanziellen
Auswirkungen dieser Vorhaben beziffert die Regierung für das
Jahr 2006 auf 926 Millionen Euro Mindereinnahmen beim Bund, 324
Millionen Mindereinnahmen bei den Ländern und 1,17 Milliarden
Euro Mehreinnahmen bei den Gemeinden. Der Bundesrat sieht in der
geplanten Senkung des Körperschaftsteuersatzes ein Signal
für ausländische Investoren. Dieser Schritt werde seine
Wirkung aber nur dann entfalten können, wenn auch die arbeits-
und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen kein Investitionshindernis
mehr darstellten, heißt es in seiner Stellungnahme. Die
Entlastung von Personenunternehmen durch die bessere pauschale
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bewertet die
Länderkammer als ein "Kurieren an Symptomen". Sie habe aber
den Vorteil, dass der Weg für eine spätere
Unternehmensteuerreform nicht verbaut werde. Allerdings hält
der Bundesrat die Finanzierungsvorschläge der Regierung
für nicht akzeptabel. So wolle sie einen wesentlichen Teil der
Körperschaftsteuerentlastung mit der erwartet höheren
Standortattraktivität Deutschlands gegenfinanzieren, weil
dadurch Unternehmen wieder einen größeren Teil ihrer
Gewinne im Inland versteuern würden. Die Länder halten
das avisierte Volumen von 2,2 Milliarden Euro für
unrealistisch. Damit würden über 40 Prozent des
Entlastungsvolumens von Kapitalgesellschaften nur "virtuell"
finanziert, was keine seriöse Gegenfinanzierung darstelle.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will den
Körperschaftsteuersatz von 25 auf 19 Prozent senken, um den
Standort Deutschland für Unternehmen attraktiver zu machen.
Wie es in ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen
Standortbedingungen (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_148/03