hib-Meldung
073/2006
Datum: 09.03.2006
heute im Bundestag - 09.03.2006
Linke will Ein-Euro-Jobs aus Rentenberechnung nehmen
16/826), der am Donnerstag im Plenum beraten
werden soll, argumentieren die Abgeordneten, die Ein-Euro-Jobs von
Beziehern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) seien keine
regulären Beschäftigungsverhältnisse. Vielmehr
handele es sich dabei um Arbeitsgelegenheiten, für die eine
Aufwandsentschädigung in der Regel in der Höhe von einem
Euro pro Stunde gezahlt werde. Die Berücksichtigung der
Ein-Euro-Jobs bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwertes habe
eine "sachlich nicht zu rechtfertigende" Dämpfung der
Höhe der Altersbezüge zur Folge. "Würde man den
?Ein-Euro-Effekt' rechnerisch ausschalten, ergäbe sich nach
Aussagen des Statistischen Bundesamtes ein Zuwachs der
Durchschnittsverdienste um 0,8 Prozent gegenüber 2004",
führt die Fraktion aus. Dies würde sich auch auf die
Rentenhöhe auswirken. Die Höhe der gesetzlichen Rente
wird einmal im Jahr mit Hilfe der Rentenanpassungsformel per
Rechtsverordnung der Bundesregierung an die allgemeine
Lohnentwicklung angeglichen. Grundlage der Rentenanpassung ist die
Entwicklung der Pro-Kopf-Bruttolöhne und -gehälter sowie
der durchschnittlichen beitragspflichtigen Bruttoentgelte. Dabei
werden zurzeit auch die Ein-Euro-Jobs einbezogen. "Der eine Euro
stellt kein Entgelt, sondern eine Entschädigung für
Aufwendungen dar, die mit der Aufnahme einer gemeinnützigen
und zusätzlichen Arbeitsgelegenheit verbunden sind", schreibt
dazu die Fraktion Die Linke. Die Ein-Euro-Jobs gehörten
deshalb nicht in die Lohn- und Gehaltsstatistik. Dies führe
dazu, dass die Arbeitslosenstatistik auf Kosten der Rentner
"geschönt" würden.
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke will die so genannten
Ein-Euro-Jobs von Langzeitarbeitslosen aus der Rentenberechnung
nehmen. In einem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_073/06