hib-Meldung
125/2006
Datum: 24.04.2006
heute im Bundestag - 24.04.2006
Rückforderung zu viel gezahlter Gelder an Alg-II-Empfänger gerechtfertigt
16/1250) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/1092) schreibt die Regierung, "Voraussetzung
für eine Rückforderung ist, dass der Leistungsbezieher
zumindest grob fahrlässig gehandelt hat" - also falsche oder
unvollständige Angaben gemacht oder die Rechtswidrigkeit des
Leistungsbewilligungsbescheids grob fahrlässig nicht erkannt
habe, so die Regierung. In diesen Fällen sei eine
Rückforderung auch dann statthaft, wenn der Alg-II-Bezieher
dadurch Schuldner werde. Die Frage der Linksfraktion nach dem
Ausmaß solcher Rückzahlungsforderungen könne nicht
beantwortet werden, da dies von der Bundesagentur für Arbeit
nicht statistisch erfasst werde, heißt es weiter.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält die
Rückforderung versehentlich zu viel gezahlter Beträge an
Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Alg II) für
gerechtfertigt. In ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_125/02