Sachverständige äußern sich zur Besteuerung von Biokraftstoffen
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes ( 16/1172) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/583), Biokraftstoffe intelligent zu fördern und die Steuerbegünstigung zu erhalten, stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 17. Mai. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, Biodiesel künftig mit 10 Cent pro Liter und Pflanzenöl mit 15 Cent pro Liter zu besteuern. Zugleich soll das Mineralölsteuergesetz durch ein Energiesteuergesetz abgelöst werden, in das neben dem Mineralöl auch die Energieträger Steinkohle, Braunkohle und Koks einbezogen werden sollen. Zudem sollen die Besteuerung von Kohle und Erdgas sowie die steuerliche Behandlung von Energieträgern, die zur Stromerzeugung verwendet werden, geregelt werden. Änderungen sind auch bei der Steuerbegünstigung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vorgesehen. Der Ausschuss hat 34 Sachverständige eingeladen. Die Anhörung beginnt um 10.30 Uhr im Sitzungssaal 2 M 001 auf der Präsidialebene des Reichstagsgebäudes und soll bis 13.30 Uhr dauern.
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