Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Die Fraktionen des Deutschen Bundestags wollen
sich für einen verbesserten Nichtraucherschutz einsetzen. Dies
wurde deutlich bei der ersten öffentlichen Sitzung des
Petitionsausschusses am Montagnachmittag, bei der neun Petitionen
zum Nichtraucherschutz beraten wurden. Insgesamt wurden diese
Eingaben von mehr als 12.000 Personen unterstützt. Alle traten
für einen verbesserten Nichtraucherschutz ein, in dem ein
Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten,
in Kraftfahrzeugen und am Arbeitsplatz gefordert wurde. Ein Petent
forderte darüber hinaus, ein Verbot von Produkten, die Kinder
an Tabak heranführen können. Dazu gehörten unter
anderem Schokoladenzigaretten. Der Vertreter des
Bundesjustizministeriums wies jedoch darauf hin, dass der
Bundesgesetzgeber nicht "mit einem Schlag" den Nichtraucherschutz
regeln könne. Gerade nach der Föderalismusreform gebe es
eine breite Zuständigkeit der Länder - dies gelte vor
allem auch für die Gastronomie. Allerdings hat der Bund laut
den Regierungsvertretern bei der Ausschusssitzung die
Zuständigkeit für öffentliche Gebäude, für
die öffentlich Bediensteten, für den Arbeitsschutz und
den öffentlichen Verkehr. In diesem Zusammenhang gebe es auch
auf Initiative der Bundesregierung Gespräche mit den
Ländern, erste Ergebnisse würden bis März erwartet.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sterben in
Deutschland nach "konservativen Schätzungen" jährlich
rund 3.300 Menschen durch Passivrauchen. In den USA gebe es
jährlich rund 48.000 Tode. Ein wirksamer Schutz gegen das
Passivrauchen beispielsweise durch entsprechende
Lüftungsanlagen sei nicht bekannt. Der Ausschuss wird
über die neun Petitionen abschließend in einer seiner
nächsten Sitzungen entscheiden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren
(Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen
Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden
Web-Seiten.