hib-Meldung
027/2007
Datum: 31.01.2007
heute im Bundestag - 31.01.2007
Steuernachlass für Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern befürwortet
16/4010) sowie ein Antrag der
Bündnisgrünen (
16/946), ein solches Fördergesetz
vorzulegen. Vorgesehen ist, dass Halter von Diesel-Pkw, die bis
Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, bis Ende 2009 einen
Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn sie
nachweisen, dass durch den Filtereinbau der Partikelausstoß
um mindestens 30 Prozent reduziert wird und gleichzeitig eine
Verbesserung um eine Euro-Abgasstufe beim Partikelausstoß
erreicht wird. Laut Bundesregierung wird der Wert der
Steuerbefreiung etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten
abdecken. Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die bereits
im vergangenen Jahr nachgerüstet wurden oder noch bis Ende
März dieses Jahres nachgerüstet werden, sollen die Halter
frühestens zum 1. April die Steuerbefreiung bekommen. Für
nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen
worden sind, sowie für neue Pkw, die den Euro-5-Grenzwert
nicht einhalten, soll es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100
Kubikzentimeter Hubraum geben ("Malus-Regelung"). Nicht betroffen
von diesem Zuschlag sind dem Entwurf zufolge bereits im Verkehr
befindliche und neu zugelassene Pkw, deren Schadstoffemissionen den
Anforderungen der Euro-4-Norm genügen und deren
Partikelausstoß darüber hinaus fünf Milligramm pro
Kilometer nicht übersteigt. Für Hermann J. Schulte vom
Filterhersteller HJS Fahrzeugtechnik im sauerländischen Menden
kommt es darauf an, dass das Gesetz schnell in Kraft tritt. "Wir
warten dringlichst auf den Startschuss", sagte der Unternehmer. Er
plädierte dafür, einen Teil der Einkünfte aus der
Malus-Regelung dafür zu verwenden, in der Öffentlichkeit
für die Nachrüstung zu werben. Das Thema der
Filter-Nachrüstung müsse von der Regierung offensiv in
den Markt hineingetragen werden. Im Übrigen unterstrich
Schulte die internationale Führerschaft der deutschen
Industrie in diesem Bereich. "Wir werden die beste technologische
Antwort geben", hielt er dem Grünen-Abgeordneten Winfried
Hermann entgegen, der gefragt hatte, weshalb die Industrie so lange
gebraucht habe, um sich mit dem Filtereinbau anzufreunden. Volker
Kuhn vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sagte,
dass von den 41.000 deutschen Kfz-Werkstätten 35.000
berechtigt seien, Abgasuntersuchungen vorzunehmen. Diese
Werkstätten seien seit längerem auf die
Nachrüstungen vorbereitet. Der Filter selbst koste etwa 400
bis 500 Euro, hinzu kämen die Kosten des Einbaus sowie die
Kosten einer Abgasuntersuchung, sodass sich Kosten von 600 bis 700
Euro ergäben. Mit der Einbaubescheinigung der Werkstatt
könnten die Fahrzeughalter dann ihre Kfz-Papiere bei der
Zulassungsstelle verändern lassen. Gerd Hoff vom Verband der
Automobilindustrie kündigte an, dass der Umstellungsprozess
hin zum Filtereinbau bei Neufahrzeugen bis zum Jahr 2008
abgeschlossen sei. Bis jetzt hätten schon über 90 Prozent
der Neuwagen einen eingebauten Partikelfilter. Die deutsche
Automobilindustrie könne ihre Selbstverpflichtung aus dem
Jahre 2005 somit einhalten. Der Ausrüstungsgrad bei
Dieselfahrzeugen mit geregeltem Partikelfilter liege bei 90
Prozent. Davon entfielen 80 bis 85 Prozent auf deutsche Marken. Die
Zahl der Diesel-Pkw, die für eine Nachrüstung in Frage
kommen, bezifferte Hoff auf etwa 3,5 Millionen. Jürgen
Albrecht vom ADAC begrüßte die Steuergutschrift, weil
sie eine Anreizwirkung habe. Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub
Deutschland befürchtete eine weitere Verzögerung, wenn
der Gesetzentwurf noch einmal "aufgeschnürt" würde. Er
hielt die Malus-Regelung für zu gering, weil sie für die
Halter in vier Jahren nur zu durchschnittlichen Kosten von 100 Euro
führen würde. Jürgen Resch von der Deutschen
Umwelthilfe ging es darum, dass jetzt ein Signal zum Abbau der
Feinstaubemissionen gesetzt wird. Nachjustiert werden könne
später noch. Werner Reh vom Bund für Umwelt- und
Naturschutz äußerte die Hoffnung, dass die Hersteller
die Neuwagen ab 2008 mit Partikelfiltern ausrüsten, die die
Euro-5-Norm erfüllen. Bei der Malus-Regelung hätte er
sich eine stärkere Belastung als nur 1,20 Euro gewünscht,
um einen stärkeren Anreiz für die Nachrüstung zu
setzen. Wolfgang Maus vom Filterhersteller Emitec (Gesellschaft
für Emissionstechnologie) im rheinischen Lohmar ging auf ein
Problem ein, das Martina Steinke vom Bundesverband für
Körper- und Mehrfachbehinderte angesprochen hatte. Danach sind
Behinderte ganz oder zur Hälfte von der Kfz-Steuer befreit,
könnten aber im Falle einer Nachrüstung von dem
Steuerbonus nicht profitieren. Hier sollte ein Ausgleich für
die Betroffenen geschaffen werden, forderte Steinke. Maus schlug in
diesem Zusammenhang "eine Art Rabattsystem" vor.
Berlin: (hib/VOM) Die geplante steuerliche Förderung der
Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Russpartikelfiltern ist am
Mittwochmittag im Finanzausschuss bei Experten auf Zustimmung
gestoßen. Gegenstand der öffentlichen Anhörung
waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_027/06