hib-Meldung
140/2007
Datum: 23.05.2007
heute im Bundestag - 23.05.2007
Koalition beschließt einkommensabhängige Rente für SED-Opfer
16/4842). Die drei Oppositionsfraktionen
stimmten gegen die Vorlage. Die Koalitionsfraktionen einigten sich
nach einer Anhörung von Experten darauf, auf die
turnusmäßige Überprüfung der
Einkommensverhältnisse zu verzichten. Den in Frage kommenden
Opfern der SED-Diktatur bleibt so eine Neuüberprüfung
alle sechs Monate erspart. Berechtigte seien jedoch aufgefordert,
jede Veränderung der Einkommensverhältnisse zu melden.
Auch beschlossen Union und SPD, dass bestimmte Leistungen - wie
etwa Altersrenten oder Renten wegen Berufsunfähigkeit - bei
der Prüfung der Bedürftigkeit unberücksichtigt
bleiben. Beide Regierungsfraktionen lobten den Gesetzentwurf als
wichtigen Beitrag zu Entschädigung für Opfer der
SED-Diktatur. Die FDP-Fraktion schlug vergeblich vor, dass
sämtliche Betroffene einen vom Einkommen unabhängigen
Betrag von 100 Euro erhalten sollten. Sozial Bedürftigen
sollte darüber hinaus ein Zuschlag von monatlich 150 Euro
gewährt werden. So werde dem Anliegen "angemessen Rechnung
getragen". Der Kreis der Anspruchberechtigten werde nur moderat
erweitert. Die Linksfraktion äußerte, der Vorschlag der
Liberalen sei ein "gangbarer Kompromiss". Insgesamt habe die
Koalition die "demütigende Bedürfnisprüfung" zwar
fallengelassen; der Gesetzentwurf werde aber dennoch den
Erwartungen der Opfer nicht gerecht. Die Grünen erinnerten an
die Versprechen der Union, als diese noch in der Opposition war.
Der jetzt vorgelegte Entwurf bleibe weit hinter dem zurück,
was damals versprochen wurde. Insofern müsse man den
Opferverbänden mit ihrer geäußerten Kritik Recht
geben. Den Gesetzentwurf der Linken (
16/4846) lehnte der Ausschuss ebenso ab wie
Anträge der FDP (
16/4409) und der Grünen (
16/4404).
Berlin: (hib/BOB) Opfer der Verfolgung in der ehemaligen DDR, die
aus politischen Gründen mindestens sechs Monate in Haft waren,
sollen nach dem Willen des Rechtsausschusses eine monatliche
Zuwendung erhalten. Diese soll 250 Euro betragen, wenn sie in ihrer
wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Der
Ausschuss beschloss dazu am Mittwochmorgen einen entsprechenden
Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_140/02