Ausgleichsamt künftig unter Aufsicht des Finanzministeriums
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Organisation des Bundesausgleichsamtes ändern und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/7079) vorgelegt. Im Wesentlichen soll die Behörde vom Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums übergehen. Die bisherige doppelte Federführung beider Ministerien bei der Ausübung der Dienstaufsicht soll entfallen, was die Verwaltung entlasten würde. Der Lastenausgleich aufgrund der Kriegsfolgen, für den das Bundesausgleichsamt zuständig ist, befinde sich in seiner Schlussphase, schreibt die Regierung. Die Zahlung von Entschädigungen, Eingliederungshilfen, Renten oder Darlehen bilde heute nicht mehr die Hauptaufgabe der Ausgleichsverwaltung. Ihr Schwerpunkt liege vielmehr darin, Lastenausgleich wegen des Ausgleichs von Vermögensschäden in den neuen Ländern aufgrund von Rückgaben oder Entschädigungen zurückzufordern. Für die Umsetzung des Vermögensgesetzes und des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes sei das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zuständig, das bisher schon im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums angesiedelt ist. Wegen der engen Verbindung der Aufgaben beider Behörden hält es die Regierung für zweckmäßig, die bisherige Verwaltungsgemeinschaft mit dem Bundesverwaltungsamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums gehört, aufzuheben und eine neue Verwaltungsgemeinschaft mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zu begründen.
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