1. Untersuchungsausschuss/
Berlin: (hib/KOS) Die Verhaftung des Deutsch-Ägypters Abdel
Halim Khafagy Ende September 2001 in Sarajewo (Bosnien-Herzegowina)
durch US-Militärs war nach Angaben Konrad Wenckebachs in der
Zeit danach Thema im Kanzleramt. Am Donnerstagabend erklärte
der damalige Stellvertreter des seinerzeitigen
Geheimdienst-Koordinators Ernst Uhrlau vor dem
Untersuchungsausschuss, laut Aktenvermerken sei der Fall Khafagy
auch in der mit Sicherheitsfragen befassten
Staatssekretärsrunde unter Leitung des ehemaligen
Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier (SPD) erörtert
worden. Er wisse aber nicht, so der Zeuge, ob dabei auch die
Misshandlungen zur Sprache gekommen seien, denen der seit langem in
München lebende Ägypter ausgesetzt gewesen sei. Khafagy
war offenbar irrtümlich unter Terrorverdacht geraten und im
US-Camp "Eagle Base" in Tuzla (Bosnien-Herzegowina) inhaftiert
worden, bevor er über Ägypten nach Deutschland
zurückkehren konnte. Wenckebach berichtete vor den
Abgeordneten, er sei einige Wochen nach der Verhaftungsaktion in
Sarajewo vom Leiter der Abteilung internationaler Terrorismus
unterrichtet worden, dass es wegen der rechtsstaatswidrigen
Umstände der Festnahme und der Inhaftierung Khafagys zwei nach
Bosnien entsandte Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA)
abgelehnt hätten, den Gefangenen zu befragen. Von Details wie
etwa blutverschmierten Unterlagen Khafagys, die den BKA-Vertretern
von US-Seite übergeben wurden, habe er nichts erfahren. Doch
sei im "Flurfunk" des Kanzleramts auch von Folter die Rede gewesen.
In der Regierungszentrale habe Erstaunen über das Verhalten
der Amerikaner geherrscht, so der Zeuge, auch er selbst sei "unfroh
überrascht" gewesen. Bis dahin sei nicht bekannt gewesen, dass
US-Stellen derart mit Gefangenen umgehen. Man habe damals aber
nicht daran gedacht, dass es einmal zu noch mehr Fällen dieser
Art kommen könne. Wenckebach sagte, es gebe "null Hinweis",
dass aus der Bundesrepublik Informationen zu den USA gelangt seien,
die zur Verhaftung Khafagys geführt haben. Der ehemalige
Mitarbeiter des Kanzleramts bezeichnete es als richtig, dass die
BKA-Beamten eine Befragung des Deutsch-Ägypters abgelehnt
haben, weil die Umstände von dessen Inhaftierung
rechtsstaatlichen Regeln widersprochen hätten. Diese Weigerung
der BKA-Vernehmer sei "etwas Besonderes" gewesen, vergleichbare
Fälle seien ihm nicht bekannt.
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