hib-Meldung
177/2008
Datum: 18.06.2008
heute im Bundestag - 18.06.2008
Leitlinien für Frontex-Kontrollen sollen "humanitäre Standards" einbeziehen
16/9204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/8974). Man sei der Auffassung, "dass in die
Leitlinien humanitäre Standards aufzunehmen sind", heißt
es. Die Leitlinien, die derzeit noch in der Beratung seien, sollten
Empfehlungen für gemeinsame Operationen auf hoher See zum
Schutz der EU-Außengrenzen unter der Koordinierung von
Frontex geben. "Die Leitlinien sollen im Wesentlichen
Maßnahmen zum Abfangen von Schiffen sowie die
Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen betreffen.
Dabei sollen die Leitlinien als praktische Handreichung dienen, um
mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit hinsichtlich der Einhaltung
internationalen Rechts zu erreichen", schreibt die Bundesregierung.
Nach Aussage der Bundesregierung unterstehen Schiffe
gemäß des Seerechtsübereinkommens der Vereinten
Nationen der "ausschließlichen Hoheitsgewalt des
Flaggenstaates". Nach nationalem Recht bestehende hoheitliche
Befugnisse könnten dementsprechend auch auf einem Schiff
ausgeübt werden, solange das Völkerrecht dem nicht
entgegenstehe, so die Bundesregierung. Allerdings lasse sich die
Reichweite der Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die
menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht allgemein bestimmen. In
deutschen Gewässern seien staatliche Schiffe an die Genfer
Flüchtlingskonvention gebunden, schreibt die Regierung. Die
Anwendbarkeit der Konvention auch außerhalb des
Hoheitsgebiets der Vertragsstaaten sei allerdings umstritten. Die
Grünen hatten nach der Bindung staatliche Gewalt in
internationalen Gewässern und an den Außengrenzen der EU
an den Schutz der Menschenwürde, die Grundrechte, die Genfer
Flüchtlings- und die Europäischen
Menschenrechtskonvention gefragt.
Berlin: (hib/HIL) Anerkannte Standards des Völker- und
Europarechts sollen in die Leitlinien für gemeinsame
Operationen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex
einbezogen werden. Die Bundesregierung unterstütze dieses
Anliegen der Europäischen Kommission, heißt es in der
Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_177/05