Im Bundestag notiert: kein Rechtsanspruch auf ein zweiwöchiges Praktikum im Rahmen des "Programms zur Berufsorientierung"
Berlin: (hib/AW) Es existiert kein Rechtsanspruch auf ein zweiwöchiges Praktikum im Rahmen des "Programms zur Berufsorientierung". Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9121) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8860) mit. Das Bundesinstitut für Berufsbildung entscheide über die Vergabe gemäß der "Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten" im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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