Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe/
Berlin: (hib/BES) Deutschland wird das Internationale
Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem
Verschwindenlassen voraussichtlich nach der Sommerpause
ratifizieren. Zurzeit befinde sich diese UN-Konvention in der
Abstimmungsphase, sagte eine Vertreterin der Bundesregierung am
Mittwochabend im Menschenrechtsausschuss. Es werde geprüft,
wie sie ins nationale Recht übertragen werden könne.
Dabei zeichne sich die Tendenz ab - im Unterschied etwa zu
Frankreich, das eine andere Rechtstradition habe -, keinen neuen
Straftatbestand in Deutschland zu schaffen. Dies sei insofern nicht
notwendig, da alle Handlungen, die mit dem Verschwindenlassen von
Personen zu tun haben, bereits strafbar seien. Dem
Regierungsbericht zufolge wird Deutschland das Übereinkommen
unter zwei Vorbehalten ratifizieren, darunter wegen
datenschutzrechtlicher Einwände. So sehe die Konvention vor,
dass Angehörige des Opfers ein umfangreiches Recht auf
Information erhalten sollen. Das deutsche Recht beschränke
dieses aus Gründen des Datenschutzes auf die gesetzlichen
Vertreter und die Rechtsbeistände des Opfers. In einigen
Punkten werde es wahrscheinlich auch
Interpretationserklärungen zur Ratifikationsurkunde geben, so
die Vertreterin der Bundesregierung. Das UN-Übereinkommen ist
nach jahrelangen Vorbereitungen im Dezember 2006 von der 61.
Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden.
Deutschland hat es im September 2007 - wie bislang 72 Staaten -
unterzeichnet. Ratifiziert haben das Übereinkommen bereits
drei Staaten. Ziel der Konvention ist es, die menschenrechtswidrige
Praxis des "Verschwindenlassens von Personen" unter Strafe zu
stellen. Diese Menschenrechtsverletzung ist vor allem aus
Lateinamerika bekannt, betrifft aber nach Regierungsangaben - unter
Berufung auf Amnesty International - mehr als 90 Staaten und eine
Million Fälle weltweit. Die Vertragsstaaten werden in dem
Übereinkommen dazu verpflichtet, dieses Verbrechen unter
Strafe zu stellen. Vorgesehen ist auch eine Wiedergutmachung und
Entschädigung für die Opfer. Ausnahmen sind nicht
zugelassen. So dürfen sich Staaten weder auf öffentlichen
Notstand, innenpolitische Instabilität und Kriegsgefahr noch
auf Kriegszustand berufen, um politische Gegner heimlich zu
inhaftieren. Weltweit bekannt wurde die Praxis des
Verschwindenlassens durch Demonstrationen der "Mütter von der
Plaza de Mayo" in Buenos Aires, die sich seit 1977 jeden Donnerstag
auf dem Platz vor dem Präsidentenpalast versammeln und
Aufklärung über das Schicksal ihrer von der
Militärjunta verschleppten Kinder verlangen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren
(Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen
Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden
Web-Seiten.