Im Bundestag notiert: Rechtslage beim Widerruf von Asylentscheidungen
Berlin: (hib/HLE) Die deutsche Rechtslage beim Widerruf von Asylentscheidungen steht im Einklang mit den europäischen Normen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (16/9252) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9145) mitteilt, entspreche die deutsche Rechtslage materiellrechtlich den Richtlinienbestimmungen. Danach gehe das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass schon der Wegfall beziehungsweise das Fehlen von flüchtlingsrelevanten Verfolgungsgefahren für den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft ausreicht. Zu diesen Gefahren gehören unter anderem die Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion und politischer Überzeugung. Auf die sonstigen Verhältnisse im Herkunftsland, etwa die Sicherheitslage, komme es nicht an.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.