Im Bundestag notiert: Urteile des Europäischen Gerichtshofs
Berlin: (hib/MPI) Das Bundesarbeitsministerium prüft derzeit, ob aufgrund dreier Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf das Verhältnis von sozialen Grundrechten und den Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes Handlungsbedarf besteht. Dies betreffe insbesondere das
"Rüffert"-Urteil zur Tariftreueklausel des niedersächsischen Landesvergabegesetzes. Der Europäische Gerichtshof habe diese als Verstoß gegen die Entsende-Richtlinie und die Dienstleistungsfreiheit eingestuft, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9721) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9416).
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