hib-Meldung
218/2008
Datum: 28.07.2008
heute im Bundestag - 28.07.2008
Im Bundestag notiert: Flugdienst
Berlin: (hib/AW) Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr können vom Flugdienst ausgeschlossen werden, wenn "schwere schuldhafte Verstöße gegen die Bestimmungen für Sicherheit und Ordnung in der Luftfahrt" vorliegen. Dies gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9294) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9126) bekannt. Ob und wie lange die Besatzung vom Flugdienst ausgeschlossen bleibt, hänge allerdings von den Umständen des Einzelfalles ab.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_218/14