Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber gegen Schwarzarbeit
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorbereitet. Im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ( 16/10488) heißt es,
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung seien in Deutschland nach wie vor verbreitet und würden dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügen. Da die Bekämpfung der Schwarzarbeit hohe Priorität habe, würden die wesentlichen Punkte des Aktionsprogramms "Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" jetzt umgesetzt. Das Volumen der so genannten Schattenwirtschaft sei für 2007 auf 349 Milliarden Euro geschätzt worden. Allerdings bestehe für das tatsächliche Ausmaß eine beträchtliche Unsicherheitsmarge, weil keine geeigneten Messmethoden zur Verfügung stünden. "Es liegt vielmehr in der Natur der Schwarzarbeit, dass Umfang und Entwicklung nicht genau errechnet und mit absoluten Zahlen belegt werden können", heißt es in dem Entwurf.
So will die Bundesregierung die Meldepflichten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung stark verändern. Bisher mussten die Meldungen über neu eingestellte Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn, abgegeben werden. Damit sei es den Kontrollbehörden vor Ort nicht möglich, Sachverhalte abschließend zu klären, wenn noch keine Meldung bei der Sozialversicherung vorliege, heißt es in dem Entwurf. Jetzt wird eine Sofortmeldepflicht eingeführt. Jeder Arbeitgeber muss neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung melden. "Durch die Neuregelung wird die Behauptung erschwert, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn eine Meldung über einen Mitarbeiter bei der Rentenversicherung nicht vorliege, sei dies "ein eindeutiges Verdachtsmoment für Schwarzarbeit".
Außerdem wird die Pflicht, Personaldokumente mitzuführen und vorzulegen, erheblich ausgeweitet. Sie bleibt aber auf die Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung besteht, beschränkt. Neu aufgenommen in die Branchen mit dem Risiko erhöhter Schwarzarbeit wurde die Fleischwirtschaft. Der Sozialversicherungsausweis sei nur bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vorhanden "und überdies nicht fälschungssicher", so die Regierung. Schon heute müsse zur eindeutigen Personenidentifikation, besonders bei ausländischen Beschäftigten, auf Personaldokumente zurückgegriffen werden. Andere Ausweise wie der Führerschein seien nur eingeschränkt zur Identitätsfeststellung benutzbar.
Die Rentenversicherung soll in Zukunft für den eindeutigen Personenabgleich mit den Versichertenkonten alle Anschriftenänderungen sowie Meldungen über Geburten und Sterbefälle von den Meldeämtern erhalten. Bisher ist die Rentenversicherung auf die Änderungsmitteilungen der Arbeitgeber angewiesen, was unzureichend sei, argumentiert die Regierung. Rund 20 Prozent der Anschriften seien fehlerhaft. Da die Rentenversicherung auch den für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden (zum Beispiel Zoll) Auskünfte zur Verfügung stelle, sei es "unbedingt notwendig, dass die Anschriften in aktueller Form vorliegen". Der Bundesrat macht eine Reihe von Änderungsvorschlägen im Detail, die von der Regierung größtenteils zurückgewiesen werden.
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