Im Bundestag notiert: Verwendung geeigneter Kinderrückhaltesysteme
Berlin: (hib/MIK) Kinder sollten grundsätzlich nur unter Verwendung geeigneter Kinderrückhaltesysteme auf dafür zur Verfügung gestellten Sitzplätzen in Flugzeugen befördert werden. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10716) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10550). Die Bundesregierung könne den so genannten Schlaufengurt nicht verbieten, heißt es weiter. Sie werde aber bei den Fluggesellschaften darauf hinwirken, die Abschaffung zu unterstützen.
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