Grüne: Regelschule auch für behinderte Kinder
Berlin: (hib/CHE) Die Grünen fordern eine bessere Integration behinderter Kinder in den Unterricht der Regelschulen. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen sollte ein solcher gemeinsamer Unterricht und nicht die automatische Einschulung in Förderschulen die Regel sein. Nur das tägliche Erleben von "Anderssein" und die "Erprobung des gegenseitigen Anerkennens von klein auf" mache die spätere Anerkennung von Menschen mit Behinderungen und eine spätere Zusammenarbeit im Arbeitsleben zum Regelfall. In ihrem Antrag ( 16/11207) fordern Bündnis 90/Die Grünen deshalb Entwicklungspläne von Bund und Ländern.
Für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt fehlen laut Grüne drei Grundvoraussetzungen: Erstens würden immer noch zu wenige Menschen direkt gefördert. Stattdessen dominierten direkte Finanztransfers von den Rehabilitationsträgern zu den Institutionen beruflicher Teilhabe. Der gestiegene Anspruch nach Selbstbestimmung und die Stärkung eines Wahlrechts im Sinne echter Alternativen werde dadurch "unterminiert", heißt es in dem Antrag. Zweitens stellen die Grünen einen großen Mangel an Arbeitsplätzen für Behinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest. Und drittens sähen sich Menschen mit Behinderungen sehr oft mit Vorurteilen von Seiten der Arbeitgeber konfrontiert, wie zum Beispiel der Unterstellung eines geringeren Leistungsniveaus.
Zu diesen drei Grundproblemen kommen für die Grünen weitere Probleme hinzu, die der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen entgegenstünden: die Unübersichtlichkeit der Instrumente zur Beschäftigungsförderung, die "restriktive Förderpolitik" der Bundesagentur für Arbeit und "erhebliche Probleme" bei der Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Die Grünen fordern unter anderem den Übergang von der Institutionen- hin zur Personenförderung, die Ausweitung der Angebotsstrukturen im Sinne eines Wunsch- und Wahlrechts, mehr barrierefreie Arbeitsplätze, mehr qualifizierte Ansprechpartner für Arbeitssuchende bei allen Trägern des SGB II sowie ein persönliches Budget für berufliche Teilhabe.
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