Mittelstand beim Vergaberecht stärken
Berlin: (hib/HLE) Mit dem neuen Vergaberecht ist nach Ansicht der Koalitionsfraktionen ein zufriedenstellender Kompromiss gelungen. Beide Fraktionen stimmten daher am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie dem kurzfristig noch stark veränderten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts ( 16/10117) zu. FDP-Fraktion und Linksfraktion lehnten den Entwurf ab, während sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass für die Ausführung von Aufträgen der öffentlichen Hand zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die "insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben".
Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass ursprünglich geplante Fristverkürzungen bei Beschwerden aus dem Entwurf gestrichen wurden. Mit einer veränderten Mittelstandsklausel sei sichergestellt, dass bei gemeinsamen Projekten von Staat und Wirtschaft (Public Private Partnership, PPP) Aufträge auch an mittelständische Unternehmen gehen müssten. Das Vergaberecht insgesamt werde transparenter und mittelstandsfreundlicher, so die SPD-Fraktion. Auch die Union erklärte, die Mittelstandskomponente sei von großer Bedeutung. Die FDP kritisierte, dass die Änderungsanträge erst am Vorabend vor der Sitzung eingetroffen seien. Das Gesetz schaffe mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit, beanstandete sie weiter. Bei Bahn-Aufträgen bleibe der Mittelstand grundsätzlich außen vor. Dem könne die FDP-Fraktion nicht zustimmen. Die Linksfraktion erklärte, die Verbindlichkeit ökologischer und sozialer Kriterien, zum Beispiel Tariftreue, sei nicht stark genug. Die Koalition habe dem Drängen der Industrie nachgegeben. Auch Bündnis 90/Die Grünen erklärten, bei ökologischen und sozialen Kriterien hätte gerade der Bund die Maßstäbe höher legen können.
Unions- und SPD-Fraktion kündigten in der Sitzung an, nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens die Arbeit an einem Korruptionsregister aufzunehmen. Dieses, wie es offiziell genannt wird, "Register zu schweren Verfehlungen" soll an ein bestehendes Register angeknüpft werden. Es solle eine schlanke, unbürokratische und rechtsstaatlich vorbildliche Regelung geschaffen werden, so die Koalitionsfraktionen. In das Register sollen nach Vorstellung von Union und SPD nur Unternehmen aufgenommen werden, deren Eigentümer rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt worden sind. Dazu zählen die Fraktionen Bestechung, Bestechlichkeit, Betrug, Subventionsbetrug und Geldwäsche.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.