Schwangere sollen vor einer Spätabtreibung besser beraten werden
Berlin: (hib/SKE) Mit zwei Gesetzentwürfen und zwei Anträgen ( 16/11330, 16/11347, 16/11342, 16/11377) wollen Abgeordnetengruppen eine Verbesserung der Beratung von Schwangeren vor und nach einer vorgeburtlichen Untersuchung erreichen. Die Forderungen reichen dabei von Richtlinien, die die Bundesärztekammer ausarbeiten soll, bis zur Festschreibung der Beratungspflicht im Schwangerenkonfliktgesetz. Die Gesetzentwürfe und Anträge werden heute in erster Lesung im Bundestag beraten.
37 Abgeordnete der FDP-Fraktion setzen sich in ihrem Gesetzentwurf ( 16/11330) für eine Verpflichtung des Arztes ein, eine Schwangere nach der Diagnose einer "fetalen Erkrankung, Entwicklungsstörung oder Anlageträgerschaft" ihres ungeborenen Kindes medizinisch zu beraten und "dafür Sorge zu tragen, dass ihr ein Angebot der psychosozialen Beratung gemacht wird". Die Feststellung einer Indikation zum Schwangerschaftsabbruch soll nach dem Willen der Antragsteller erst drei Tage nach der Beratung der Frau erfolgen dürfen. Dem Arzt soll eine Bescheinigung über die erfolgte medizinische und das Angebot zur psychosozialen Beratung vorliegen, bevor er einem Abbruch zustimmt. Außerdem soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in ihren Materialien zur Pränataldiagnostik stärker über das Leben mit einem behinderten Kind informieren.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Beratung wollen auch 46 Abgeordnete der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Gesetzentwurf ( 16/11347) erreichen. Wenn das Ergebnis einer vorgeburtlichen Untersuchung dafür spricht, dass das Kind geistig oder körperlich behindert sein wird, soll der Arzt nach dem Willen der Abgeordneten verpflichtet sein, die Schwangere ergebnisoffen über die medizinischen und psychosozialen Aspekte, die sich aus dem Befund ergeben, zu beraten. Er soll außerdem auf Beratungsstellen hinweisen und Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden vermitteln. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten eine Verdopplung der Geldstrafe erreichen, die dem Arzt bei einem Verstoß gegen das Gesetz droht. Damit würde die Summe von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro steigen.
142 Abgeordnete der SPD und FDP setzen sich in einem Antrag ( 16/11342) für eine Überarbeitung der Mutterschaftsrichtlinien und des Mutterpasses ein. In die Richtlinien aufgenommen werden soll eine ärztliche Beratungspflicht für alle pränatal-diagnostischen Untersuchungen, die nicht im Entwurf des Gendiagnostik-Gesetzes genannt werden. Im Mutterpass sollen nach dem Willen der Abgeordneten auf den Rechtsanspruch auf medizinische und psychosoziale Beratung hingewiesen werden sowie Adressen von regionalen psychosozialen Beratungsstellen enthalten sein. Die Bundesregierung müsse zudem darauf hinwirken, dass die Bundesärztekammer Richtlinien für die Beratung über die nicht vom Entwurf des Gendiagnostik-Gesetzes erfassten pränatal-diagnostischen Untersuchungen erarbeite, heißt es in dem Antrag.
Eine Nennung des Rechtsanspruches auf Beratung im Mutterpass wollen auch 49 Abgeordnete der Linksfraktion mit ihrem Antrag ( 16/11377) erreichen. Sie betonen das Selbstbestimmungsrecht der Frau, das die Bundesregierung mit untergesetzlichen Maßnahmen und Regelungen stärken solle. Vor vorgeburtlichen Untersuchungen müsse die Schwangere über die Risiken aufgeklärt werden sowie auf ihr Recht, auf die Untersuchung zu verzichten. Im Falle einer möglichen Behinderung des Kindes müsse ihr unter anderem das Angebot für eine Beratung über Therapiemöglichkeiten für das Kind und das Leben mit einem behinderten Menschen gemacht werden. Entscheide eine Frau sich für einen späteren Schwangerschaftsabbruch, müsse sie das Recht haben, zu entscheiden, ob sie das totgeborene Kind sehen und bestatten wolle.
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