Im Bundestag notiert: Rentenanspruch bei Pflege eines impfgeschädigten Kindes
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann nicht angeben, für wie viele Eltern zur DDR-Zeiten die Regelung zum Rentenanspruch bei Pflege eines impfgeschädigten Kindes angewendet wurde. Darauf verweist sie unter Hinweis auf fehlende Fallzahlen in ihrer Antwort ( 16/11315) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11010). Auch zu bereits in der DDR erworbenen Anwartschaften, die aber erst nach 1990 zum Tragen gekommen wären, kann die Regierung keine Angaben machen. Sie verweist in diesem Zusammengang auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, demzufolge in dem Ausschluss der Berücksichtigung von vor 1992 liegenden Pflegezeiten in den neuen Ländern als rentenrechtliche Zeit keine Verletzung der Eigentumsrechte und des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes gesehen werden könne.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.