Im Bundestag notiert: wirksame Versorgungszusage über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVI)
Berlin: (hib/CHE) Eine bereits in der DDR erworbene zusätzliche Altersversorgung wird auch anerkannt, wenn der Beschäftigungsbetrieb nicht bereits zum 30. Juni 1990 in eine GmbH oder ein anderes privatwirtschaftliches Institut umgewandelt worden war. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11127) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor ( 16/10927). Bei allen Beschäftigten, die zu DDR-Zeiten eine wirksame Versorgungszusage über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVI) erhalten hätten, sei die Umwandlung des Betriebs vor dem 30. Juni 1990 ohne rechtliche Bedeutung, schreibt die Regierung. Dieser Stichtag habe ebenso wenig für jene Beschäftigten eine rechtliche Bedeutung, die zu DDR-Zeiten eine wirksame Versorgungszusage erhalten hätten, die ihnen aber zu DDR-Zeiten aberkannt worden sei. Die Regierung führt weiter aus, dass dieser Stichtag nur in den Fällen eine rechtliche Bedeutung gewinne, in denen der Beschäftigte zu DDR-Zeiten keine wirksame Versorgungszusage erhalten habe.
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