Kontrollgremien
Parlamentarisches Kontrollgremium
Das Parlamentarische
Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der
Nachrichtendienste des Bundes zuständig. Das Gremium kann von
der Bundesregierung eine umfassende Unterrichtung über die
allgemeine Tätigkeit der Geheimdienste verlangen – dies
gilt auch für Vorgänge von besonderer
Bedeutung.
G 10-Kommission
Die G
10-Kommission entscheidet über die Notwendigkeit und
Zulässigkeit von Einschränkungen des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes (Schutz der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder
der Sicherung des Bundes oder eines Landes).
ZFdG-Gremium
Das Zollkriminalamt verfolgt Straftaten nach dem Außenwirtschafts- oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Dazu kann es das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken. Der Eingriff in das Grundrecht nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird durch das Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes – ZFdG-Gremium – kontrolliert (vormals Gremium nach § 41 Absatz 5 des Außenwirtschaftsgesetes – AWG-Gremium).
Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
Das Abhören von Wohnungen mit technischen Mitteln ist aufgrund einer Änderung des Grundgesetzes zulässig, um besondes schwere Kriminalität zu bekämpfen. Dieser intensive Grundrechtseingriff wird durch das Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes parlamentarisch kontrolliert.
Gremium gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Über grundsätzliche und strategische Fragen sowie langfristige Entwicklungen der Finanzpolitik berät das Gremium gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes.