Wehrbeauftragter
Truppenbesuche
Wehrbeauftragter Robbe bei einer Rede
© DBT
Die Informationsquellen des Wehrbeauftragten
sind vielfältig. In erster Linie sind es die Eingaben der
Soldatinnen und Soldaten. Ferner sind aber auch seine
parlamentarischen Gespräche und die Arbeit im
Verteidigungsausschuss zu nennen.
Der Wehrbeauftragte trifft sich regelmäßig mit der politischen und militärischen Führung der Bundeswehr. Das Echo der Medien und Gerichtsentscheide zur Bundeswehr fließen ebenfalls in die tägliche Arbeit ein. Es bestehen zahlreiche Kontakte zur Militärgeistlichkeit, dem Bundeswehrverband, dem Reservisten-Verband und anderen Institutionen.
Vor allem aber verschafft sich der Wehrbeauftragte ein möglichst unverfälschtes Bild von der Truppe. Bei angemeldeten Besuchen informiert er sich über die innere Lage und etwaige Missstände in der Truppe. Besorgnisse der Soldaten sind dabei sein Hauptaugenmerk. Mitarbeiter unterstützen durch eigene Besuche die Arbeit des Wehrbeauftragten. Dieser hat zudem allein das Recht auf unangemeldete Truppenbesuche (§ 3 Nr. 4 WBeauftrG).
Auf diese Weise werden jährlich zahlreiche Einheiten aller Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe Marine, Streitkräftebasis, Sanitätsdienst) besucht. Dies geschieht in ausgewogener geographischer Verteilung im Inland bzw. bei Auslandseinsätzen. Der Wehrbeauftragte sucht dabei nicht nur das Gespräch mit der jeweiligen Führung. Vor allem kommt er zu unbeaufsichtigten, intensiven Gesprächsrunden mit den Mannschaften, den Unteroffizieren und den Offizieren zusammen.
Die Erkenntnisse der Truppenbesuche werden vom Wehrbeauftragten und seiner Dienststelle gründlich ausgewertet und nachbereitet.
Der Wehrbeauftragte trifft sich regelmäßig mit der politischen und militärischen Führung der Bundeswehr. Das Echo der Medien und Gerichtsentscheide zur Bundeswehr fließen ebenfalls in die tägliche Arbeit ein. Es bestehen zahlreiche Kontakte zur Militärgeistlichkeit, dem Bundeswehrverband, dem Reservisten-Verband und anderen Institutionen.
Vor allem aber verschafft sich der Wehrbeauftragte ein möglichst unverfälschtes Bild von der Truppe. Bei angemeldeten Besuchen informiert er sich über die innere Lage und etwaige Missstände in der Truppe. Besorgnisse der Soldaten sind dabei sein Hauptaugenmerk. Mitarbeiter unterstützen durch eigene Besuche die Arbeit des Wehrbeauftragten. Dieser hat zudem allein das Recht auf unangemeldete Truppenbesuche (§ 3 Nr. 4 WBeauftrG).
Auf diese Weise werden jährlich zahlreiche Einheiten aller Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe Marine, Streitkräftebasis, Sanitätsdienst) besucht. Dies geschieht in ausgewogener geographischer Verteilung im Inland bzw. bei Auslandseinsätzen. Der Wehrbeauftragte sucht dabei nicht nur das Gespräch mit der jeweiligen Führung. Vor allem kommt er zu unbeaufsichtigten, intensiven Gesprächsrunden mit den Mannschaften, den Unteroffizieren und den Offizieren zusammen.
Die Erkenntnisse der Truppenbesuche werden vom Wehrbeauftragten und seiner Dienststelle gründlich ausgewertet und nachbereitet.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wehrbeauftragter/truppenbesuche/