Graffiti-Bekämpfungsgesetz
Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion
Es ist grundsätzlich
begrüßenswert, dass die Regierungsfraktionen ihren
über Jahre währenden Widerstand in der Frage der
Graffiti-Bekämpfung endlich aufgegeben haben. Aus diesem
Vorgang sowie einigen anderen ähnlich verlaufenen
Vorgängen (Sicherungsverwahrung, DNA-Analyse) lässt sich
ein Grundmuster dieser rot/grünen Regierung ableiten:
Rot-Grün wird bei der Verbrechensbekämpfung immer erst
spät klug. In dieser Weise wurden zuweilen reflexartig
Gesetzentwürfe der Union abgelehnt, um dann nach Monaten oder
Jahren irgendwann doch einzulenken oder sogar den Eindruck zu
erwecken, dass man das Thema selbst entdeckt hätte.
Die Einführung eines Straftatbestandes gegen Sachbeschädigungen durch Graffiti ist von Rot-Grün seit Jahren abgelehnt worden, obgleich es entsprechende Gesetzentwürfe der Union in Bundestag und Bundesrat gab und gibt. Wenn nun anlässlich eines internationalen Kongresses in Berlin oder auch von Hubschraubereinsätzen gegenüber Sprayern jetzt erst gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkannt wird, so hat man damit sehenden Auges eine jahrelange Praxis von Sachbeschädigungen und Eigentumsverletzungen geduldet, die zu Schäden in dreistelliger Millionenhöhe geführt hat.
Betrachtet man Äußerungen rot/grüner Vertreter in diesen Jahren der Blockade, so kann man nur über diese Wandlungsfähigkeit staunen. Danach hieß es immer, dass alle Graffiti-Sprühereien, die die Öffentlichkeit zu Recht verärgern, schon nach geltendem Recht durch den Sachbeschädigungstatbestand des Strafgesetzbuches erfasst sind und die derzeitige Fassung des § 303 StGB ist ausreichend und angemessen ist.
Demgegenüber heißt es in dem inzwischen vorgelegten Gesetzentwurf von SPD und Grünen vom 14.4.2005: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nur dann verwirklicht, wenn die Substanz einer Sache erheblich verletzt oder deren technische Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt worden ist. Der Entwurf sieht vor, die Vorschriften der §§ 303 und 304 StGB jeweils um eine weitere Tathandlung zu ergänzen …“.
Dieses Blockieren von Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, um dann nach langen Jahren verlorener Zeit doch tätig zu werden, scheint sich zur derzeitigen Regierungsmethode von Rot-Grün zu entwickeln. Vorausschauende Rechtspolitik und an den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung orientierte Verbrechensbekämpfung sieht aber anders aus. Ziel verantwortungsvoller Rechtspolitik und der Bekämpfung von kriminellen Handlungen sollte sein, die Rechtswidrigkeit solcher Taten wie Graffiti eindeutig klar zu machen und den Tätern die Konsequenzen deutlich vor Augen zu führen. Wenn es in der Vergangenheit zu Unklarheiten in dieser Frage gekommen war, so hätte ein entsprechendes Signal des Gesetzgebers - sei es in Form einer Strafschärfung oder einer Beweiserleichterung - schon vor Jahren gegeben werden können und müssen.
Die Einführung eines Straftatbestandes gegen Sachbeschädigungen durch Graffiti ist von Rot-Grün seit Jahren abgelehnt worden, obgleich es entsprechende Gesetzentwürfe der Union in Bundestag und Bundesrat gab und gibt. Wenn nun anlässlich eines internationalen Kongresses in Berlin oder auch von Hubschraubereinsätzen gegenüber Sprayern jetzt erst gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkannt wird, so hat man damit sehenden Auges eine jahrelange Praxis von Sachbeschädigungen und Eigentumsverletzungen geduldet, die zu Schäden in dreistelliger Millionenhöhe geführt hat.
Betrachtet man Äußerungen rot/grüner Vertreter in diesen Jahren der Blockade, so kann man nur über diese Wandlungsfähigkeit staunen. Danach hieß es immer, dass alle Graffiti-Sprühereien, die die Öffentlichkeit zu Recht verärgern, schon nach geltendem Recht durch den Sachbeschädigungstatbestand des Strafgesetzbuches erfasst sind und die derzeitige Fassung des § 303 StGB ist ausreichend und angemessen ist.
Demgegenüber heißt es in dem inzwischen vorgelegten Gesetzentwurf von SPD und Grünen vom 14.4.2005: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nur dann verwirklicht, wenn die Substanz einer Sache erheblich verletzt oder deren technische Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt worden ist. Der Entwurf sieht vor, die Vorschriften der §§ 303 und 304 StGB jeweils um eine weitere Tathandlung zu ergänzen …“.
Dieses Blockieren von Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, um dann nach langen Jahren verlorener Zeit doch tätig zu werden, scheint sich zur derzeitigen Regierungsmethode von Rot-Grün zu entwickeln. Vorausschauende Rechtspolitik und an den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung orientierte Verbrechensbekämpfung sieht aber anders aus. Ziel verantwortungsvoller Rechtspolitik und der Bekämpfung von kriminellen Handlungen sollte sein, die Rechtswidrigkeit solcher Taten wie Graffiti eindeutig klar zu machen und den Tätern die Konsequenzen deutlich vor Augen zu führen. Wenn es in der Vergangenheit zu Unklarheiten in dieser Frage gekommen war, so hätte ein entsprechendes Signal des Gesetzgebers - sei es in Form einer Strafschärfung oder einer Beweiserleichterung - schon vor Jahren gegeben werden können und müssen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2005/graffiti/graffiti_cducsu