Graffiti-Bekämpfungsgesetz
Stellungnahme der FDP-Fraktion
Rechtswidrige Graffitis verschandeln seit
vielen Jahren unsere Städte. Jährlich entstehen
bundesweit Schäden in Höhe von mehreren Millionen Euro.
Allein in Berlin betragen die Schäden jährlich rund 20
Mio. Euro. Daneben beobachten wir eine ständig steigende
Gewaltbereitschaft in der Graffiti-Szene.
Die Politik darf vor diesem Hintergrund nicht kapitulieren! Unser demokratischer Rechtsstaat erträgt keine rechtsfreien Räume. Die FDP setzt sich daher bereits seit vielen Jahren dafür ein, daß im Strafrecht ein eigener Straftatbestand geschaffen wird, der die Verunstaltung von Gebäuden durch rechtswidrige Graffitis unter Strafe stellt. Diese Strafbarkeitslücke muß schnellstens geschlossen werden. In den Anhörungen des Rechtsausschusses haben die Sachverständigen stets auf diese Strafbarkeitslücke und auf den daraus folgenden Handlungsbedarf hingewiesen. Nur so werden die zuständigen Behörden in die Lage versetzt, die Ermittlungen aufzunehmen und nach den Tätern zu fahnden. Die Gestaltungshoheit des Eigentümers gehört als Teil der Verfügungsbefugnis über das Eigentum zum Kernbereich des in Art. 14 Grundgesetz normierten Grundrechts auf Eigentum. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß das Eigentum und die Verfügungsbefugnis des Eigentümers gewährleistet werden.
Die FDP hat hierzu bereits mehrfach Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht. Bislang sind alle Initiativen der FDP im Bundestag von Rot-Grün abgelehnt worden. Die Regierungskoalition läßt die Bürgerinnen und Bürger damit in einem wichtigen Bereich der Alltagskriminalität allein! Wir müssen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern endlich zeigen, daß der Staat auf ihrer Seite steht und ihren hilft.
Die Politik darf vor diesem Hintergrund nicht kapitulieren! Unser demokratischer Rechtsstaat erträgt keine rechtsfreien Räume. Die FDP setzt sich daher bereits seit vielen Jahren dafür ein, daß im Strafrecht ein eigener Straftatbestand geschaffen wird, der die Verunstaltung von Gebäuden durch rechtswidrige Graffitis unter Strafe stellt. Diese Strafbarkeitslücke muß schnellstens geschlossen werden. In den Anhörungen des Rechtsausschusses haben die Sachverständigen stets auf diese Strafbarkeitslücke und auf den daraus folgenden Handlungsbedarf hingewiesen. Nur so werden die zuständigen Behörden in die Lage versetzt, die Ermittlungen aufzunehmen und nach den Tätern zu fahnden. Die Gestaltungshoheit des Eigentümers gehört als Teil der Verfügungsbefugnis über das Eigentum zum Kernbereich des in Art. 14 Grundgesetz normierten Grundrechts auf Eigentum. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß das Eigentum und die Verfügungsbefugnis des Eigentümers gewährleistet werden.
Die FDP hat hierzu bereits mehrfach Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht. Bislang sind alle Initiativen der FDP im Bundestag von Rot-Grün abgelehnt worden. Die Regierungskoalition läßt die Bürgerinnen und Bürger damit in einem wichtigen Bereich der Alltagskriminalität allein! Wir müssen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern endlich zeigen, daß der Staat auf ihrer Seite steht und ihren hilft.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2005/graffiti/graffiti_fdp