Aktuelle Stunde zum Hochschulpakt
Im Bundestag am Donnerstag: Neue Stiftung Baukultur, Versicherungsvermittlergesetz und Biokraftstoffquote
Am Donnerstag, dem 26. Oktober 2006, findet im Parlament eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Mangel an Studienplätzen - Mögliches Scheitern des Hochschulpaktes“ statt. Bund und Länder verhandeln derzeit über den so genannten „Hochschulpakt 2020“. Die Universitäten sollen mehr Mittel erhalten mit dem Ziel, die Zahl der Studienberechtigten zu erhöhen.
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über eine Bundesstiftung Baukultur, die die Bundesregierung ins Leben rufen möchte. Der Gesetzentwurf ( 16/1945) sieht eine Stiftung des öffentlichen Rechts vor, die einer breiten Öffentlichkeit gutes Planen und Bauen vermitteln und die Leistungsfähigkeit von Architekten und Ingenieuren hier und auf dem Weltmarkt präsentieren soll.
In der Sitzung wird der Bundestag zudem über ein Versicherungsvermittlergesetz ( 16/1935) entscheiden. Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers soll künftig an eine Erlaubnis gebunden sein. Die Industrie- und Handelskammern sollen zur Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die etwa eine halbe Million einzutragender Versicherungsvermittler werden. Bisher müssen diese dem Gewerbeamt lediglich die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.
Aufgrund einer EU-Richtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler einzuführen. Voraussetzung dafür ist unter anderem der Nachweis einer Qualifikation. Sie soll künftig bei einer Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden müssen, die sich an der Ausbildung zum Versicherungsfachmann orientiert. Ein Vermittlerregister bei den Industrie- und Handelskammern soll Kunden, Versicherungsunternehmen und auch ausländischen Behörden Auskunft geben, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist.
Biokraftstoffquoten für Mineralölkonzerne
Beschlossen werden soll darüber hinaus das Biokraftstoffquotengesetz ( 16/2709). Darin sollen die Mineralölkonzerne ab 2007 verpflichtet werden, Benzin und Diesel einen bestimmten Anteil an Biokraftstoffen beizumischen. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch dem Gesetzentwurf zu, der von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD geändert wurde. Eine wesentliche Änderung am Regierungsentwurf besteht darin, die Beimischungsquote für Benzin im Jahr 2007 von zwei Prozent auf 1,2 Prozent herabzusetzen. Die Differenz soll auf die Quote des Jahres 2009 aufgeschlagen werden. Für die Jahre 2011 bis 2015 ist eine linear auf acht Prozent ansteigende Gesamtquotenpflicht geplant.