Föderalismusreform kann in Kraft treten
Die Föderalismusreform kann nach der Zustimmung des Bundesrates am Freitag, dem 7. Juli 2006, in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Gesetzespaket eine Woche zuvor verabschiedet.
Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung außerdem der vom Bundestag beschlossenen Kürzung bei der Pendlerpauschale und beim Kindergeld zu. Das Steueränderungsgesetz sieht darüber hinaus höhere Steuern für Einkommen von Spitzenverdienern vor. Die Länderkammer billigte zudem das Antidiskriminierungsgesetz, das die Bundestagsabgeordneten auf den Weg gebracht hatten. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern.
Modernisierung des Bundesstaates
Mit der Föderalismusreform wird die bundesstaatliche Ordnung modernisiert. Im Kern geht es um die Änderung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern, die politischen Verantwortlichenkeiten werden deutlicher zugeordnet. So benötigen in Zukunft weniger Gesetze die Zustimmung des Bundesrates, um mögliche Blockaden von Bundesgesetzen im Bundesrat zu reduzieren. Zudem werden in bestimmten Politikbereichen Zuständigkeiten auf die Länder verlagert. Das Gesetz wird Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
Gemeinsame Anhörungen von Bundesrat und Bundestag
Der Bundestag beschloss am 30. Juni 2006 die Änderung des Grundgesetzes ( 16/813) und das Föderalismusreform-Begleitgesetz ( 16/814). Die Gesetze sind das Ergebnis von gemeinsamen Expertenanhörungen von Bundesrat und Bundestag zwischen dem 15. Mai und 2. Juni 2006.
Deutliche Zwei-Drittel-Mehrheit – ein Bundesland stimmte dagegen
Der Bundesrat stimmte den Grundgesetzänderungen mit deutlich mehr Stimmen als der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit zu, 62 von 69 möglichen Stimmen votierten für die Föderalismusreform. Schleswig-Holstein enthielt sich, Mecklenburg-Vorpommern lehnte das Gesetz ab. Das Föderalismusreform-Begleitgesetz erhielt die Zustimmung der Mehrheit der Länderkammer.
In-Kraft-Treten des Gesetzes
Nach der Zustimmung in Bundestag und Bundesrat muss die Föderalismusreform wie alle anderen Gesetze noch weitere Stationen durchlaufen, um in Kraft treten zu können. Die beiden beschlossenen Gesetze, das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes sowie das Föderalismus-Begleitgesetz, werden gedruckt und der Bundeskanzlerin zugeleitet. Anschließend erhält der Bundespräsident die Gesetze zur Ausfertigung. Er prüft, ob sie verfassungsgemäß zu Stande gekommen sind und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstoßen. Danach unterschreibt er sie und lässt sie im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Damit wären beide Gesetze zur Föderalismusreform verkündet und treten zum gesetzlich bestimmten Zeitpunkt in Kraft.Weitere Informationen
- Gesetzesbeschluss des Bundestages Änderung des Grundgesetzes (Bundesrat-Drucksache 462/06)
- Gesetzbeschluss des Bundestages Föderalismus-Begleitgesetz (Bundesrat-Drucksache 463/06)
- Bundestag 30.6.2006: Föderalismusreform beschlossen
- Föderalismusreform beim Bundestag
- Zusammenfassungen: Föderalismusreform 15. Mai - 30. Juni 2006
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss Drucksache 16/2010
- Bericht des Rechtsausschuss Drucksache 16/2069