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Stand: 28.10.2008
Europäischer Haftbefehl kommt
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 29. Juni
2006, das Europäische Haftbefehlsgesetz (
16/544) verabschiedet. Der so genannte
europäische Haftbefehl soll Auslieferungsverfahren zwischen
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinfachen und
verkürzen. Das Gesetz, das die Koalitionsfraktionen CDU/CSU
und SPD eingebracht haben und einen EU-Rahmenbeschluss in
nationales Recht umsetzt, regelt die Übergabeverfahren,
insbesondere die Auslieferung deutscher Staatsbürger zur
Strafverfolgung.
Ein früheres Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2005 wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgehoben. Die Verfassungsrichter forderten ein gesetzliches Prüfprogramm bei der Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung und bemängelten, dass eine richterliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen nicht vorgesehen sei.
Das neue Gesetz enthält die vorgeschlagenen Änderungen. Demnach ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe gesichert ist.
Ein früheres Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2005 wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgehoben. Die Verfassungsrichter forderten ein gesetzliches Prüfprogramm bei der Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung und bemängelten, dass eine richterliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen nicht vorgesehen sei.
Das neue Gesetz enthält die vorgeschlagenen Änderungen. Demnach ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe gesichert ist.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/europ_haft/