Zeugenvernehmungen im 1. Untersuchungsausschuss
Der 1. Untersuchungsausschuss befragt am Donnerstag, dem 1. Februar 2007, vier Zeugen zum Fall des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz. Als Zeuge ist unter anderem der amerikanische Anwalt Kurnaz', Prof. Baher Azmy, geladen. Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem die Umstände der Inhaftierung von Kurnaz klären. Der Ausschuss befasst sich ferner damit, welche politischen Vorgaben den Nachrichtendiensten, dem Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und dem Irakkrieg gemacht wurden.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.
Zeugenvernehmungen von:
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Herr R., Bundesnachrichtendienst
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Herr D., Bundesnachrichtendienst
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Herr Dr. K., Bundesamt für Verfassungsschutz
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Herr Rechtsanwalt Prof. Baher Azmy
Beginn: Donnerstag, 1. Februar 2007, 9.30
Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Anmeldung unbedingt erforderlich!
Auf der Tribüne des Europasaales steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Journalisten, die die Sitzung von der Tribüne aus verfolgen möchten, benötigen zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung eine Zugangskarte. Eine schriftliche Anmeldung im Pressereferat des Bundestages (Fax: 030 227 36439) ist daher unbedingt notwendig. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen reserviert. Pro Redaktion wird grundsätzlich nur ein Ausweis ausgestellt. Die Zugangskarten werden vor dem Sitzungssaal ausgegeben.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern.
Fotografen und Kamerateams werden gebeten, sich ebenfalls anzumelden (Fax: 030 227 36439). Bitte melden Sie auch den Bedarf an Aufsageplätzen an. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Pressereferat unter der Telefonnummer 030 227 31421.
Nach dem Untersuchungsausschussgesetz sind Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung nicht gestattet - mit Ausnahme der Auftaktbilder.