Parlamentarische Protagonisten
Die Abgeordneten und ihre Debatten im Plenum sind die sichtbare Seite des Bundestages. Hinter den Kulissen beteiligen sich mehrere Protagonisten am großen parlamentarischen Zusammenspiel: Die Ausschüsse leisten die Facharbeit in der Gesetzgebung, das Präsidium sorgt für funktionierende Parlamentsabläufe, und die Parlamentarischen Geschäftsführer stehen an der Schnittstelle zwischen Fraktionen und Parlament.
Der Bundestag organisiert sich selber, um seine Aufgaben
unabhängig wahrnehmen zu können: Gesetze zu
verabschieden, um die Regierung zu kontrollieren und das Forum
für politische Diskussionen und Meinungen zu sein. Die
Abgeordneten übernehmen dabei in verschiedenen Gremien
Funktionen und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf des
parlamentarischen Betriebs.
Bundestagspräsident: Repräsentant und zentrale Adresse
Das wichtigste Amt im Bundestag und das zweit höchste im Staat nach dem Bundespräsidenten bekleidet der Bundestagspräsident. Er repräsentiert die gesetzgebende Gewalt. Norbert Lammert ist der Bundestagspräsident der aktuellen 16. Wahlperiode. Im Präsidium vertreten ihn Wolfgang Thierse, Susanne Kastner, Gerda Hasselfeldt, Hermann Otto Solms, Petra Pau und Katrin Göring-Eckardt.
Eine der zentralen Aufgaben des Bundestagspräsidenten ist
die Leitung der Parlamentssitzungen. Er eröffnet und
schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf und
erteilt den Rednern das Wort. Er sorgt für die
parlamentarische Ordnung während der Sitzungen und darf
Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen und sie sogar von
Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen. Der
Bundestagspräsident ist die zentrale Adresse im Parlament
für Gesetzentwürfe, Anträge, Initiativen und andere
Schriftstücke und Anliegen. Der Präsident setzt
jährlich die Höhe der staatlichen Mittel für die
einzelnen Parteien fest. Auch beim Bundestagshaushalt ist er es,
der die Mittel anweist. Der Präsident steht zudem an der
Spitze der Bundestagsverwaltung mit ihren rund 2.500 Mitarbeiter.
Er übt die Polizeigewalt und das Hausrecht in den
Gebäuden des Parlaments aus.
Ältestenrat: Sitzungsplaner und Vermittler
Der Ältestenrat ist das wichtigste Gremium im Bundestag. Er koordiniert die parlamentarischen Abläufe, bereitet die Tagesordnungen vor und unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte des Parlaments. Dem Ältestenrat gehören der Bundestagspräsident, seine Stellvertreter sowie 23 von den Fraktionen gewählte Abgeordnete, darunter die Parlamentarischen Geschäftsführer und ein Vertreter der Bundesregierung an.
Zu Beginn einer Wahlperiode verabreden die Fraktionen im
Ältestenrat zum Beispiel, wer in welchem Ausschuss den Vorsitz
übernimmt. Der Ältestenrat, dem im übrigen nicht die
ältesten Abgeordneten angehören, legt Termine der
Sitzungswochen im voraus fest, stimmt die Zeitplanung der
Ausschüsse ab und vermittelt zwischen den Fraktionen. Eine
wichtige Aufgabe ist außerdem der "Voranschlag für den
Haushaltseinzelplan des Bundestages", den der Ältestenrat
aufstellt. Von diesem Voranschlag kann der Haushaltsausschuss nur
im Einverständnis mit dem Ältestenrat
abweichen.
Parlamentarische Geschäftsführer: Manager zwischen Parlament und Fraktion
Die Parlamentarischen Geschäftsführer gehören zu
den einflussreichen und bedeutsamen Akteuren im Deutschen
Bundestag. Jede Fraktion hat einen eigenen
Parlamentarischen Geschäftsführer für die
Alltagsgeschäfte in Parlament und Fraktion. Sie bereiten die
Plenarsitzungen vor, planen im Ältestenrat die Tagesordnung,
sorgen für Geschlossenheit ihrer Fraktion und halten die
Abgeordneten ihrer Fraktionen bei wichtigen Abstimmungen zusammen.
Innerhalb der Fraktion koordinieren sie die Gremien, wirken bei der
Besetzung der Fraktions- und Parlamentsauschüsse mit und haben
ein Ohr für die Stimmung an der Basis. Die Parlamentarischen
Geschäftsführer gelten daher als "Manager des
Parlamentes" und arbeiten in enger Abstimmung mit dem
Fraktionsvorsitzenden. Als Mittler ihrer Fraktion zu Regierung,
Bundesrat, Partei und Verbänden spielen sie außerdem
eine bedeutende politische Rolle.
Fraktionsvorsitzende: Praktische Organisation und das erste Wort
Die Fraktionsvorsitzenden sind es meistens, die vor die Kameras
treten und die Position ihrer Fraktion öffentlich vertreten.
Und auch in wichtigen Debatten haben sie oft das erste Wort.
Die Fraktionsvorsitzenden sind für das politische
Geschäft verantwortlich. Sie organisieren die Fraktionsarbeit,
bereiten die Fraktionssitzungen vor, sorgen für den
Zusammenhalt der Fraktion und halten diese auf den Laufenden. Jede
Fraktion hat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, die
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben
jeweils zwei gleichberechtigte Mitglieder an ihrer Spitze. In der
Organisation der Fraktionsarbeit werden die Vorsitzenden von den
Parlamentarischen Geschäftsführern
unterstützt.
Ausschussvorsitzende: Facharbeit im Detail
Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den 22 Ausschüssen des Bundestages ab. Auf jede Bundestagssitzung kommen in der Regel zehn Ausschusssitzungen. Daher haben die Ausschussvorsitzenden eine bedeutende Position im Ablauf der parlamentarischen Beratung. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Die Ausschüsse arbeiten an den Gesetzentwürfen, die das Plenum nach der ersten Lesung zur detaillierten Beratung an die jeweiligen Ausschüsse überweist. Die Ausschüsse können Anhörungen mit Experten einberufen. Das Selbstbefassungsrecht legitimiert sie, Themen ohne Überweisung durch den Bundestag zu beraten und sich von den Ministerien über Gesetzesvorhaben informieren lassen.