Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG
Infrastuktur der Eisenbahn bleibt beim Bund
Der sowohl innerhalb der Koalition als auch bei den Bundesländern umstrittene Entwurf sieht vor, dass private Investoren bis zu 49,9 Prozent der Anteile an der DB AG erwerben können. Im Gegenzug sollen "sämtliche Anteile der DB AG an der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und der DB Energie GmbH auf die Bundesrepublik" übertragen werden. Mit dieser Übertragung der so genannten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH, erhalte der Bund das juristische Eigentum an ihnen. "Private Investoren werden an den EIU und damit an der Eisenbahninfrastruktur nicht beteiligt", so die Bundesregierung - dies war eine der Vorgaben des Bundestagsbeschlusses zur Erarbeitung eines Privatisierungsgesetzes vom November 2006 ( 16/3493).
DB AG wird für den Ausbau der Schienenwege
finanziert
Die DB AG soll für zunächst 15 Jahre die Möglichkeit erhalten, "Schienenverkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu bilanzieren". Das "integrierte" Unternehmen könne so seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und zusätzliche Schulden und Risken für den Bundeshaushalt könnten ausgeschlossen werden, so die Regierung. Zur Instandhaltung des Schienennetzes soll die DB AG jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro vom Bund erhalten, außerdem "finanziert der Bund Maßnahmen zum Ausbau der Schienenwege der Eisenbahneninfrastrukturunternehmen des Bundes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel". Die Bahn bekommt damit vom Bund in 15 Jahren bis zu 37,5 Milliarden Euro. Mit dem Geld muss die Bahn die Infrastruktur in dem in einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) "festgelegten betriebsbereiten Zustand" erhalten, so sieht es der Entwurf vor.
Bund kontrolliert
Instandsetzungsarbeiten
Zur Kontrolle der Einhaltung der Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionsverpflichtungen soll die Bahn dem Bund jährlich einen Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht vorlegen. Sollte den festgelegten Pflichten seitens der DB AG nicht nachgekommen werden, könne der Bund seine jährliche Unterstützung ganz oder teilweise zurückfordern. Bei mehrmaligen Verletzungen sollen sowohl die Sicherungsübertragung als auch die LuFV enden. Ob die in der LuFV vereinbarten Ziele erreicht werden, soll das Eisenbahnbundesamt prüfen.
Bund überträgt DB AB Stimmrechte
Den diskriminierungs- und missbrauchfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur für private Eisenbahnunternehmen soll künftig die Bundesnetzagentur überprüfen, so die Bundesregierung. Um sicherzustellen, dass auch nach der Sicherungsübertragung der Anteile der DB AG an den EIU auf den Bund wirtschaftlich weiterhin die DB AG die Gesellschafterrechte in allen laufenden Angelegenheiten der EIU ausüben könne und damit zur Bilanzierung berechtigt und verpflichtet bleibe, sollen die Stimmrechte des Bundes, die ihm als größtem Teilhaber an der DB AG zustehen, auf die DB AG übertragen werden. Bei grundsätzlichen Entscheidungen wie Beschlüssen über Strukturmaßnahmen oder die Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates müsse der Bund aber vorher zustimmen, so die Regierung in dem Gesetzentwurf. Festgeschrieben werden soll außerdem, dass 20 Prozent der jährlichen Bundesmittel für Maßnahmen im Nahverkehr verwendet werden müssen.