Bundestagspräsident Lammert eröffnet Verbindungsbüro des Bundestages in Brüssel
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat am Montag, dem 5. Februar 2007, in Brüssel das Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages eröffnet. Mit dem neuen Büro wolle das deutsche Parlament möglichst frühzeitig in europäischen Rechtsetzungsfragen und Gesetzesinitiativen einbezogen werden. „Wir müssen uns zu einem Zeitpunkt damit beschäftigen, wenn noch Gestaltungsspielraum besteht“, sagte der Bundestagspräsident. Damit solle ein Defizit beseitigt werden, „das uns immer wieder vorgehalten wird“, so Lammert. Der Bundestagspräsident verwies darauf, dass sowohl die Vertretungen der Bundesländer als auch der Bundesregierung bei der Ständigen Vertretung mit einer jeweils weitaus größeren Zahl an Mitarbeitern in Brüssel präsent sei. Gleichzeitig verwies er darauf, dass Bundesregierung und Bundestag eben unterschiedliche Informationsbedürfnisse hätten. Daher, so Lammert, halte er eine Vertretung auf dieser Ebene für unverzichtbar.
Ziel des Brüssler Büros des deutschen Parlaments ist es, die Abgeordneten und die Fraktionen frühzeitig über politische Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union zu informieren – sowohl über geplante Rechtssetzungsverfahren als auch über den Stand der Verhandlungen von Initiativen der Europäischen Union. Dort werten insgesamt drei Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung und momentan sechs Vertreter der Bundestagsfraktionen Informationen aus dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission Ständigen und dem Ministerrat. Gleichzeitig gehört die Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Bundesländer sowie den Verbindungsbüros der anderen nationalen Parlamente zu den Aufgaben der Brüsseler Außenstelle. Von den 27 EU-Staaten sind insgesamt 22 nationale Parlamente in Brüssel vertreten.
Mit seinem neuen Büro möchte der Bundestag auch verstärkt, seine Kontroll- und Mitwirkungsrechte gegenüber der Bundesregierung wahrnehmen. Die Einrichtung des Verbindungsbüros geht auf einen Beschluss des Parlaments vom 12. Mai 2005 zurück ( Drucksache 15/5493), in dem vereinbart wurde, die Mitwirkungsrechte des Bundestages und des Bundesrates in Europa-Angelegenheiten zu verstärken.