Ortstermin auf dem Truppenübungsplatz
Eine Delegation des Petitionsausschusses und weitere Abgeordnete des Bundestages werden am Montag, dem 7. Mai 2007, den Truppenübungs- und Luft-Boden-Schießplatz Wittstock besuchen. Gegen den als Bombodrom bezeichneten Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide sind beim Bundestag mehrere Petitionen eingegangen, die die geplante Nutzung durch die Bundeswehr kritisieren. Gemeinsam mit Abgeordneten der Landtage Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen sich die Parlamentarier vor Ort einen Überblick über das Gelände verschaffen und mit den Petenten diskutieren. Am Gespräch werden auch Vertreter der Landesregierungen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Bürgermeister und Landräte aus der Region teilnehmen.
Petitionen kritisieren Auswirkungen
Die Petenten befürchten schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Lebensqualität, auf den Tourismus in der strukturschwachen Region sowie die Naturschutzgebiete, wenn das Gebiet wie beabsichtigt militärisch genutzt werden würde. Seit Jahren protestieren Bürgerinitiativen und Gemeinden gegen die Nutzung als Übungsplatz der Bundeswehr.
Militärische Nutzung 1993 beschlossen
Der Bundestag hatte die militärische Weiternutzung des von der Roten Armee angelegten Übungsplatzes 1993 beschlossen. Ein Jahr zuvor wurde die erste Bürgerinitiative zur zivilen Nutzung des Geländes gegründet. Seitdem wird über die Verwendung gestritten und das Gelände nicht genutzt. Das Verteidigungsministerium hält an dem Konzept für einen Übungsplatz für die Luftwaffe fest.
Petition: der direkte Weg zum Parlament
Mit dem verbrieften Grundrecht auf Petitionen können sich Bürger schriftlich mit Bitten oder Beschwerden direkt an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben der Bürger. Parlamentarisch beraten werden Bitten zu Gesetzen des Bundes und Beschwerden über Bundesbehörden. Fällt eine Eingabe nicht in die Zuständigkeit des Bundes, wird sie an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments weiter gegeben. Entscheidungen von Gerichten kann der Petitionsausschuss aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte nicht überprüfen.
Den Bundestag erreichen rund 20.000 Petitionen jährlich.
Petitionsausschuss prüft auch vor Ort
Der Petitionsausschuss holt in der Regel zu Beginn seiner inhaltlichen Prüfung einer Beschwerde eine Stellungnahme der Bundesregierung ein. In manchen Fällen nehmen die Abgeordneten auch Ortstermine wahr, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen und die Petenten sowie die Gegenseite zu sprechen.