Entscheidende Phase beginnt
Am Donnerstag, dem 14. Februar, setzte die
Föderalismuskommission II zur Modernisierung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen ihre Beratungen fort. Mit einer
Klausurtagung über Verwaltungsfragen hatte sie das Jahr 2007
beendet und die "Phase der Bestandsaufnahme und der
Materialsammlung" abgeschlossen. In diesem Jahr stehen nun wichtige
Entscheidungen an.
Vorschläge für Neuordnung der Finanzen
In den nächsten Wochen geht es darum, von allen Ländern und dem Bund verbindliche Aussagen zu bekommen, wie und ab wann bei ihnen keine Schulden mehr notwendig sind. Bis Februar 2008 sollen die Länder darlegen, mit welcher Schuldenentwicklung bei ihnen zu rechnen ist. Dabei sei die Bereitschaft aller Beteiligten zu einer "Schuldenbremse" "sehr weitgehend", so Struck.
Die Vorsitzenden wollen danach einen Vorschlag zur Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern vorlegen. Dann soll die Kommission zum Themenkomplex Haushalt und Finanzen sowie zum Bereich Verwaltung mehrheitsfähige Vorschläge beraten. Am Ende sollen Bundestag und Bundesrat dann über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden.
16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat
Die so genannte Föderalismuskommission II hat sich am 8. März 2007 konstituiert. Zu ihren Vorsitzenden wurden der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck sowie der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Günther H. Oettinger (CDU), gewählt. Stellvertreter sind der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) für den Bundesrat und der FDP-Abgeordnete Ernst Burgbacher für den Bundestag.
Der Kommission gehören jeweils 16 Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates an. Auf der Bundestagsseite ist auch die Regierung mit Bundesfinanzminister Peer Streinbrück und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) sowie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (beide CDU) vertreten. Zudem entsenden die Landtage vier Abgeordnete mit Rede- und Antrags-, aber ohne Stimmrecht. Auch die kommunalen Spitzenverbände nehmen an den Sitzungen teil.
Wege aus der Schuldenfalle
Die Kommission hat den Auftrag, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen an die neuen Bedingungen der Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Ihr Ziel ist es, den Staat möglichst bald auf eine Neuverschuldungsgrenze von Null zurückzuführen. Diskutiert wird über Instrumente wie eine "Schuldenbremse", die das Haushaltsgleichgewicht dauerhaft absichern und damit das Schuldenniveau stabilisieren soll.
Am 22. Juni 2007 fand eine erste öffentliche Anhörung zu Finanzthemen statt. 18 Sachverständige waren geladen. Ein Teil sprach sich für einen stärkeren Wettbewerb unter den Ländern aus und forderte eine Ausweitung der Steuerautonomie. Andere warnten vor einer damit einher gehenden "Entsolidarisierung" des Bundesstaates. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung forderte eine deutliche Verschärfung der Regeln im Grundgesetz für die Neuverschuldung.
Klage abgewiesen
Am 9. Juli 2007 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage der
damaligen Bundestagsopposition von CDU/CSU und FDP gegen den
Bundeshaushalt 2004 ab. Er beeinhaltete eine Neuverschuldung von
knapp 40 Milliarden Euro. Der Kommissionsvorsitzende Oettinger
(CDU) sagte hierzu, das Urteil sei ein klares Gebot an die Politik,
die Neuverschuldungsregeln zügig zu verschärfen, um eine
effektivere Schuldenbegrenzung zu erreichen. Bund und Länder
sollten neu aufgenommene Schulden innerhalb weniger Jahre wieder
tilgen, so Oettinger.
Modernisierung der Verwaltung
Im Oktober 2007 schloss die Föderalismuskommission II ihre Bestandsaufnahme zur Haushalts-, Steuer- und Schuldenpolitik ab. Neben einem Zeitpunkt für die "Netto-Null-Neuverschuldung" und die "solidarische Altschuldentilgung" ging es auch um die Forderung nach Steuerautonomie, die finanzkräftige Länder erheben.
Im November und Dezember 2007 befasste sich das Gremium mit
Fragen zur Verwaltungsmodernisierung. Der Kommissionsvorsitzende
Peter Struck (SPD) will unter anderem durch eine bessere
Zusammenarbeit von Ländern Einsparungen im Verwaltungsbereich
erzielen. Dabei geht es beispielsweise um eine engere
Zusammenarbeit im IT-Bereich sowie um die Abgrenzung von
Verwaltungszuständigkeiten, wie der Steuerverwaltung und der
Autobahnverwaltung. Bis Anfang März 2008 sollen in drei
Fachdiskussionen Vorschläge für Lösungsansätze
zu den Verwaltungsthemen erarbeitet werden.