Freiwilligendienste fördern
Am Mittwoch, dem 20. Februar 2008, berieten Experten in einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses über die Frage, wie Freiwilligendienste für Jugendliche attraktiver gestaltet werden können. Außerdem stellte das Bundesinnenministerium den Abgeordneten einen Bericht über den Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes vor.
Längere Einsatzzeiten für Freiwillige
Grundlage des ersten Tagesordnungspunktes ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Freiwilligendienste stärker fördern und flexibler gestalten will. So sollen das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr ausgebaut und künftig in einem gemeinsamen Gesetz zusammengefasst werden. Künftig soll es möglich sein, beide Freiwilligendienste für 24 Monate zu absolvieren, dementsprechend werden sie in freiwilliger sozialer Dienst und freiwilliger ökologischer Dienst umbenannt. Die jeweiligen Einsatzstellen der Jugendlichen können im Rahmen des inländischen Freiwilligendienstes Vertragspartner der Freiwilligen sein.
Waffengesetz anpassen
Mit dem Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen und anderen internationalen Anforderungen ist eine Anpassung des 2002 in Kraft getretenen deutschen Waffengesetzes notwendig geworden. Das Bundesministerium des Innern stellte dem Sportausschuss dazu am Mittwoch seinen Bericht vor und erläuterte Details der geplanten Änderungen.