Untersuchungen im Fall Kurnaz beendet
Nach knapp zwei Jahren hat der Verteidigungsausschuss am Donnerstag, dem 18. September 2008, seine Tätigkeit als Untersuchungsausschuss im Fall Murat Kurnaz beendet. Die Abgeordneten im Ausschuss hatten sich 22 Monate mit den Vorwürfen des ehemaligen Guantanamo-Häftlings gegen die Bundeswehr-Eliteeinheit KSK befasst. Der Ausschuss wird dem Plenum in den kommenden Wochen einen öffentlichen Abschlussbericht vorlegen.
Kurnaz: Misshandlungen durch deutsche KSK-Soldaten
Der Bremer Kurnaz hatte öffentlich beklagt, Anfang 2002 von zwei deutschen KSK-Soldaten in einem US-Gefangenenlager im afghanischen Kandahar misshandelt worden zu sein. Als 19-Jähriger wurde er 2001 in Pakistan festgenommen und über Afghanistan nach Guantánamo auf Kuba gebracht. Im Sommer 2006 kam er frei.
Ausschuss fand keine Beweise für Vorwürfe
Der Verteidigungsausschuss, der sich selbst als Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte, hörte zur Aufklärung der Vorwürfe 49 Zeugen, darunter auch zwei Mithäftlinge von Murat Kurnaz. Die Abgeordneten beschäftigten sich in dem Gremium auch mit der Rolle des KSK zu Beginn des deutschen Afghanistan-Einsatzes. Am Donnerstag Vormittag gab der stellvertrende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses und Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Karl Lamers (CDU/CSU), als Ergebnis der Untersuchungen bekannt, dass es für die Misshandlung des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Kurnaz durch Angehörige der Bundeswehr-Eliteeinheit keine Beweise gebe. Die Vorwürfe könnten aber mangels Beweisen auch nicht zurückgewiesen werden.
Zeugenbefragungen unf Einsicht in Akten
Der Verteidigungsausschuss des Bundestages hatte am 25. Oktober 2006 beschlossen, sich als Untersuchungsausschuss einzusetzen und konstituierte sich schließlich im November 2006. Für die Aufklärung erhob er selbst Beweise, befragte Zeugen und nahm Akteneinsicht. Mit dem Fall Kurnaz und dem Verhalten der Bundesregierung befasste sich auch ein zweiter Untersuchungsausschuss des Bundestages, der so genannte BND-Untersuchungsausschuss.
Hintergrund: Der Verteidungsausschuss als
Untersuchungsausschuss
Als einziger Ausschuss kann sich der Verteidigungsausschuss selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen. Einen Beschluss des Parlamentes benötigt er im Gegensatz zu allen anderen Ausschüssen dafür nicht. Das gestattet ihm das Grundgesetz (Art. 45a Abs. 2). Der Verteidigungsausschuss ist auch bei Angelegenheiten der Bundeswehr ausschließlich als Untersuchungsgremium zuständig und tagt nicht öffentlich. Als Untersuchungsausschuss ist der Verteidigungsausschuss seit der 2. Wahlperiode bis heute insgesamt in zwölf Fällen tätig gewesen, so nach dem Flugschau-Unglück von Ramstein 1988 und rechtsextremistischen Vorfällen in der Bundeswehr, die Ende 1997 bekannt wurden.