Petitionen via Internet
Grünes Licht für den direkten Draht zum Parlament: Der
Internetauftritt für elektronische Petitionen ist seit Montag,
dem 13. Oktober 2008, online. Jetzt können sich Bürger
noch einfacher mit Bitten und Beschwerden an den Gesetzgeber
wenden. Bundestagsvizepräsidentin Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
schaltete das neue Petitionssystem mit drei ersten
öffentlichen Petitionen frei.
Vom Modellversuch zum Dauereinsatz
Nach einem dreijährigen Modellversuch stellte das Parlament
damit seinen Internetauftritt für so genannte ePetitionen auf
den dauerhaften Betrieb um. Per Mausklick gab Vizepräsidentin
Hasselfeldt das neue System frei, das eigens für den Bundestag
programmiert wurde: „Wir schaffen damit eine völlig
neue Art der Bürgerbeteiligung an der politischen
Diskussion“, sagte Hasselfeldt am Montag Nachmittag im
Petitionsausschuss. Die Vizepräsidentin sieht darin auch eine
Möglichkeit, Politikverdrossenheit zu mindern, wenn
Bürger über viele Themen mitdiskutieren und Petitionen
anderer mitzeichnen können. Der Petitionsausschuss hofft, dass
das System in anderen Ländern und Bundesländern Schule
macht.
Erste öffentliche Petitionen freigeschaltet
Mit drei öffentlichen Petitionen startet das neue System:
Es geht um die Auszeichnung von Kraftstoffpreisen an Tankstellen,
die Förderung von Unternehmen mit Telearbeitsplätzen und
die Forderung eines Petenten, dass die Kosten für die
Sicherheit bei Fußballspielen durch Vereine und nicht vom
Bund getragen werden. Die Petitionen können ab sofort unter
https://epetitionen.bundestag.de diskutiert und durch Mitzeichnung
unterstützt werden.
Öffentliche Petitionen: Erleichterungen für Bürger und Abgeordnete
Öffentliche Petitionen können auf Wunsch der Petenten
auch online veröffentlicht werden. Als öffentliche
Petition wird ein Anliegen allerdings nur zugelassen, wenn es sich
um Bitten von allgemeinem Interesse handelt. Alle Internetnutzer
haben dann sechs Wochen lang Gelegenheit, die öffentliche
Petition mitzuzeichnen und somit das Anliegen zu unterstützen.
Darüber hinaus kann jeder im öffentlichen Forum auch
darüber mitdiskutieren. Das neue System bringt damit nicht nur
Erleichterungen für die Petenten. Auch von den Abgeordneten
des Petitionsausschusses können die vielen verschiedenen
Diskussionsbeiträge, die das Verständnis der Eingabe
erleichtern, besser ausgewertet werden.
Erfolgreiche Testphase
Elektronische Eingaben können Bürger schon seit
September 2005 beim Deutschen Bundestag einreichen. In den drei
Jahren des Modellversuchs wurden insgesamt 667 öffentliche
Petitionen zugelassen und 7000 nicht öffentliche Petitionen
auf diesem Weg eingereicht. Mehr als eine Million Bürger haben
öffentliche Petitionen mitgezeichnet und in mehr als 30000
Beiträgen online diskutiert.
Breitere Akzeptanz erwartet
Eine Befragung von Petenten während des Modellversuchs
ergab, dass es als positiv bewertet wird, Petitionen digital
einzureichen und auch veröffentlichen zu können. Zudem
werden über Internet weit mehr Bürger und vor allem
jüngeres Publikum angesprochen als bisher. Daher sieht der
Bundestag ein großes Potenzial für die Nutzung
öffentlicher und elektronischer Petitionen und erwartet auch
in Zukunft eine rege Teilnahme. Nach dem Beschluss im Juni 2007,
ein eigenes System für die elektronischen Petitionen
einzurichten, gehen es nun in den Dauerbetrieb über.
Petitionsrecht im Grundgesetz
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz verankert. Mit Bitten zu Gesetzesänderungen oder Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten kann sich jeder Bürger an das Parlament wenden. Jedes Anliegen wird geprüft und beantwortet und je nach Ergebnis der Prüfung und Möglichkeit weiter bearbeitet, um eine Lösung im Sinne des Bürgers zu finden.