Mitarbeiterkapitalbeteiligung zwischen Skepsis und Zustimmung
Das Vorhaben der Bundesregierung, die Kapitalbeteiligung der
Mitarbeiter an Unternehmen zu fördern, überzeugt die
Fachwelt noch nicht völlig. Skeptisch zeigte sich
Wolfgang Mansfeld vom Bundesverband Investment und
Asset Management (BVI) in der
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch,
dem 5. November 2008, ob damit Fonds aufgelegt werden
können, die dem Mittelstand Geld zur Verfügung stellen
und den einzahlenden Mitarbeitern ausreichende Qualität
bieten. Man könne nicht sagen, so Mansfeld, dass die Branche
hinter dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/10531) steht.
Arbeitnehmern fairen Anteil am Unternehmenserfolg geben
Ziel der Regierungsvorlage ist es, den Arbeitnehmer einen "fairen Anteil" am Erfolg ihrer Arbeitgeber-Unternehmen zu sichern. Unter anderem ist vorgesehen, die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent anzuheben. Zugleich soll die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/Verheiratete) auf 20.000 Euro/40.000 Euro erhöht werden.
Zudem soll der steuer- und abgabenfreie Höchstbetrag
für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am
Arbeitgeber-Unternehmen von 135 auf 360 Euro erhöht werden.
Neben der direkten Beteiligung am Unternehmen soll auch die
Beteiligung an einem speziellen Fonds gefördert werden
können. Dabei soll ein Rückfluss an die beteiligten
Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert werden. Die
Fondsgesellschaften sollen verpflichtet werden, nach zwei Jahren 75
Prozent des Fondsvermögens in die Unternehmen zu investieren,
deren Arbeitnehmer sich am Fonds beteiligen.
Wirtschaft plädiert für Differenzierungen
Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) plädierte für Differenzierungsmöglichkeiten beim Kreis der Begünstigten, etwa bei Mitarbeitern in der Probezeit. Auf die Bedingung, dass Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nur dann gefördert werden, wenn sie allen Arbeitnehmern offen stehen, sollte aus BDA-Sicht verzichtet werden.
Die Wirtschaftsverbände insgesamt bemängelten, dass
die Regierung mit ihrem Entwurf von der Konzentration der
Vermögensbildung auf den Ausbau der Altersvorsorge
abrücke und die nach ihrer Meinung praktikablere
Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter benachteiligt werde.
Gewerkschaften begrüßen Mitarbeiterbeteiligungsfonds
Dagegen zeigte sich Rainald Thannisch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) überzeugt, dass sich die steuerliche Förderung auf alle Arbeitnehmer beziehen muss, weil es sonst zu einer Spaltung der Belegschaft kommen könne. Auch die Möglichkeit, in einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds investieren zu können, sei ein "Schritt in die richtige Richtung".
Frank Dornseifer vom Bundesverband Alternative Investments hielt die "Grundannahme" für falsch, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer nur dann förderungswürdig sei, wenn die Einzahlungen direkt wieder in das Arbeitgeber-Unternehmen zurückfließen. Wenn ein Fonds bis zu 75 Prozent in ein Unternehmen investiere, werde der Grundsatz der Risikostreuung stark vernachlässigt. Siegfried Utzig vom Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken hätte es befürwortet, wenn statt der jetzigen Lösung die betriebliche Altersvorsorge stärker gefördert würde, wie dies ein Antrag der FDP ( 16/9337) vorsieht.