Hauseigentümer sollen nachrüsten
Ob Hauseigentümer verpflichtet werden sollen, veraltete Heizungsanlagen auszutauschen, ist unter Experten umstritten. In der öffentlichen Anhörung des Bauausschusses ging es am Montag, dem 10. November 2008, um den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes ( 16/10290).
"Bärendienst für den Klimaschutz"
Während der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, und der Vorsitzende des Verbandes Privater Bauherren, Thomas Penningh, den Entwurf begrüßten, bezeichnete Professor Joachim Weimann aus Magdeburg die Vorlage als "Bärendienst für den Klimaschutz".
Er habe keine wesentlichen Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf
gefunden, sagte Franz-Georg Rips und sprach von
einem "gangbaren Weg". Kleinere Änderungen wünschte sich
Thomas Penning. So sollten nicht die Bezirksschornsteinfeger
Möglichkeiten des energieeffizienteren Wohnens empfehlen.
Dafür seien sie nicht qualifiziert.
Kohlendioxidausstoß wird verlagert
Für Michael Geißler,
Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Energie- und
Klimaschutzagenturen Deutschland, sind hingegen die dazu
getroffenen Regelungen sinnvoll. Geißler begrüßte
auch die vorgesehene Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von
Nachtspeicheröfen. Aus Sicht des Magdeburger
Professors Weimann darf das Verbot von
Nachtspeicheröfen nicht isoliert von klimapolitischen
Rahmenbedingungen betrachtet werden. Angesichts des
Emmissionshandels würden die durch das Verbot freiwerdenden
Rechte zum Handel mit Kohlendioxidemissionen verkauft, sodass an
anderer Stelle mehr Kohlendioxid ausgestoßen werden werden
könne. Es komme also nicht zu einer echten Einsparung, sondern
lediglich zu einer Verlagerung der Emissionen.
Wärme-Contracting mit erheblichem Potenzial
Eine Rolle spielten in der Anhörung auch Fragen des so
genannten Wärme-Contractings und des Kürzungsrechts
für Mieter bei den Heizkosten, wenn der Vermieter die
Energiesparverordnung nicht einhält. Das Contracting, bei dem
ein Unternehmen Energiesparmaßnahmen in Gebäuden
vornimmt, etwa den Einbau moderner Heizungen, und Energie zu einem
Festpreis liefert, hat aus Sicht von Bernd
Eikmeier vom Bremer Energie Institut "erhebliches
Potenzial". Angesichts derzeitiger Rechtsunsicherheiten seien
jedoch neue gesetzliche Regelungen nötig, um dieses Potenzial
auszuschöpfen.
Mietrechtliche Probleme bei Altverträgen
Auch Martin Hack vom Verband für Wärmelieferung sieht derzeit "mietrechtliche Probleme bei Altverträgen". Dennoch biete das Contracting Möglichkeiten, die Effizienz bei der Wärmeversorgung zu steigern. Schließlich optimiere der Contractor aus eigenem Interesse fortlaufend die Energieanlagen, da er dann weniger Energie einkaufen müsse und somit seinen Gewinn vergrößern könne. Als kontraproduktiv lehnte Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienverbände, ein Kürzungsrecht der Mieter bei Heizkosten ab. Dies sei schlecht für das "Mietklima" und zudem nicht verfassungskonform. Aus Sicht des Mieterbundes hingegen sei eine solche Möglichkeit als "Druckmittel" für den Mieter durchaus sinnvoll.