Ein dunkles Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte
Sie haben ihre Jugend in den Jahren des Wirtschaftswunders in öffentlichen Erziehungsheimen verbringen müssen, und sie leiden noch heute darunter: die Heimkinder in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am
Mittwoch, dem 26. November 2008, in einer öffentlichen Sitzung
mit dem Schicksal dieser ehemaligen Heimkinder auseinandergesetzt.
Zugleich schlug er einen Weg vor, wie den Betroffenen geholfen
werden kann.
Demütigungen und Zwangsarbeit
Ein Petent hatte in seiner Eingabe vorgebracht, dass viele der zwischen Kriegsende und 1970 in Heimen untergebrachten 14- bis 21-jährigen "Fürsorgezöglinge" entwürdigenden Bestrafungen, willkürlichem Einsperren und vollständiger Entmüdigung durch die Erzieher ausgesetzt gewesen seien. Überwiegend hätten sie ohne Bezahlung gewerblich arbeiten müssen. Die Tätigkeiten würden in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt, sodass sie nun auch geringe Renten erhielten oder zu erwarten hätten.
Die Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) sprach von
einem "dunklen Kapitel der Jugendhilfe der Nachkriegszeit
Westdeutschlands". Die Jugendlichen seien ohne Lohn in
Wäschereien, in der Landwirtschaft oder in der Fertigung
eingesetzt worden. Schutzlos hätten sie unvorstellbares Leid
erlitten. "Die Verletzungen von Körper und Seele wirken bis
heute", sagte Lösekrug-Möller. Die Tabuisierung von
Missständen in den damaligen Heimen müsse beendet
werden.
Ein "starkes Signal" des Petitionsausschusses
Für die Oppositionsfraktionen erklärte Josef Philip Winkler (Bündnis 90/Die Grünen), der Ausschuss wolle ein "starkes Signal" an die Öffentlichkeit, an die Bundesregierung und an den gesamten Bundestag richten, das zugleich ein Signal an die Opfer, an die Gesellschaft und an die Träger von Heimen sowie an die Heime selbst sein solle. "Ein lange verdrängtes Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte wird endlich ans Tageslicht gebracht", sagte Winkler.
Kein üblicher Vorgang
Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) hob die Einmaligkeit hervor, mit der dieser Vorgang vom Parlament aufgegriffen worden sei. Es gehöre zu den klassischen Aufgaben eines frei gewählten Parlaments, dass sich jeder Bürger an das Parlament wenden könne, wenn er bei Behörden nicht mehr weiterkomme. Dieses Thema unterscheide sich aber erkennbar vom bisher Üblichen.
Monatelang habe sich der Petitionsausschuss mit dem Thema
auseinandergesetzt, was nicht üblich sei. Am Ende gebe es ein
einmütiges Votum des Ausschusses, ausdrücklich in
öffentlicher Sitzung. Formal seien die Länder
zuständig, doch wäre eine "formale Betrachtung des Themas
nicht angemessen gewesen", so Lammert.
Im Anschluss nahmen mehrere betroffene ehemalige Heimzöglinge Stellung, schilderten teils ihr persönliches Schicksal und äußerten ihre Erwartungen an die künftige Aufarbeitung dieses Themas.
Antje Vollmer leitet Runden Tisch
In dem Beschlussvorschlag des Ausschusses heißt es wörtlich: "Der Petitionsausschuss sieht und erkennt erlittenes Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen in der alten Bundesrepublik in der Zeit zwischen 1945 und 1970 widerfahren ist und bedauert das zutiefst."
Der Petitionsausschuss schlägt einstimmig vor, noch in diesem
Jahr einen Runden Tisch unter Vorsitz der früheren
Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer einzurichten. Sie
bezeichnete das künftige Gremium in der Sitzung als "kleine
Wahrheitskommission". Die Organisation und Koordination sollen der
Bundesverband für Erziehungshilfe und das Deutsche Institut
für Jugend und Familie übernehmen.
Hinweise auf Unrecht prüfen
Aufgearbeitet werden soll die Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen. Hinweise auf Unrecht, das den Heimkindern zugefügt wurde, soll der Runde Tisch prüfen. Auch mit den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und psychischen Folgen der damaligen Heimerziehungspraxis soll sich das Gremium auseinandersetzen.
Darüber hinaus soll die Petition der Bundesregierung zur
Erwägung weitergeleitet werden. Schließlich sollen auch
die Länderparlamente die Petition erhalten, da die Länder
seit 1961 für die Ausübung der Heimaufsicht
zuständig waren und daher "in Mitverantwortung" stehen. Der
Bundestag wird in der kommenden Woche über die Empfehlung des
Petitionsausschusses beschließen.