Verschärfte Meldepflicht für Spitzenathleten
Über neue Regelungen im Anti-Doping-Kampf haben Vertreter der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) am Mittwoch, dem 3. Dezember 2008, den Sportausschuss informiert. Zu den Neuerungen im NADA-Code, der vom 1. Januar 2009 an gelten wird, gehöre eine verschärfte Meldepflicht für Spitzenathleten aus Risikosportarten, erläuterte NADA-Justiziarin Anja Berning.
Die so genannte „Ein-Stunden-Regel“ verlange vom
Athleten, eine Stunde am Tag auszuwählen, an der er für
die Kontrolleure an einem vorher benannten Ort erreichbar sein
muss. Diese Stunde müsse für drei Monate im Voraus
benannt werden, könne aber jederzeit verändert werden.
Unabhängig davon müssten auch die Aufenthaltsdaten der
Athleten für jeweils ein Vierteljahr im Voraus den
Kontrolleuren bekannt gemacht werden.
"Hohe Belastung für die Athleten"
Diese Regelung, so räumte Berninger ein, stelle eine hohe Belastung für die Athleten dar. Die NADA habe diese Vorschrift gegenüber der Internationalen Anti-Doping-Agentur (WADA) abgelehnt. Dennoch sei sie in den WADA-Code aufgenommen worden und müsse nun umgesetzt werden.
Ebenfalls neu, so Berninger, sei die Festlegung auf ein so
genanntes Verfahrenserzwingungsrecht. Danach darf die NADA bei
Dopingverfahren eingreifen, wenn sie der Meinung ist, dass nicht
nach dem NADA-Code geurteilt wurde. Nach einem Urteil der NADA
wiederum habe der Sportler das Recht auf eine „administrative
Überprüfung“ durch den Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB), ergänzte Göttrik Wewer,
Geschäftsführer der NADA.
Nur Formfehler werden überprüft
Auch dies gehe auf eine Vorgabe der WADA zurück, so Wewer, der diese Regelung dennoch begrüßte. Es sei froh, dass sich der DOSB dazu bereit erklärt habe, auch wenn sich der Dachverband „nicht gerade darum gerissen“ habe. Bei dieser Überprüfung, so stellte Wewer klar, gehe es jedoch nicht um inhaltliche Fragen, sondern lediglich um die Feststellung eventueller Formfehler.
Die Abgeordneten begrüßten weitgehend das Vorgehen der
NADA und verbanden damit auch ihre Hoffnung, dass es zu solch
„skandalösen“ Urteilen, wie aktuell beim Fall des
Eishockeyprofis Fabian Busch, nicht mehr kommen werde. Busch hatte
im März eine Dopingprobe verweigert und war daraufhin vom
Deutschen Eishockeybund (DEB) lediglich zu einer Geldstrafe
verurteilt worden.
Pflicht für alle Verbände
Aufgrund der Intervention der NADA und auch des Bundesinnenministeriums ging der Fall vor ein Ad-hoc-Schiedsgericht des DOSB. Doch auch dieses entschied sich gegen eine Sperre und verwies darauf, dass zum Zeitpunkt des Vergehens der DEB den aktuellen NADA-Code nicht in seinem Regelwerk enthalten hatte.
Dies werde nun zur Pflicht für alle Verbände, so
Justiziarin Berninger. Sie geht davon aus, dass die neuen
Richtlinien zum 1. Januar 2009 umgesetzt werden können. Bei
Verbänden, die die Einbindung des NADA-Codes nicht bis zu
diesem Zeitpunkt gewährleisten könnten, müsse mit
zusätzlichen Lizenzvereinbarungen, in denen die Athleten den
NADA-Code anerkennen, gearbeitet werden.